Ab 2011 werden Watercooler überwacht

Ernährung

Wasserspender im Visier des BfR

Die German Water Cooler Association (GWCA) hat im Rahmen der Selbstregulierung einen Hygieneindex für Wasserspender festgelegt, der sich nach eigenen Angaben an der EU-Verordnung zur Lebensmittelhygiene 852/2004 orientiert. Damit soll das Wasser aus den Spendern der Qualität von Tafel- und Mineralwasser entsprechen.
Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht das nicht weit genug und will ab 2011 Hygieneuntersuchungen innerhalb eines bundesweiten Überwachungsprogramms aufnehmen.

Verbraucher erwarten Tafelwasserqualität
Wasserspender gibt es in immer mehr Büros und öffentlichen Aufenthaltsorten. Die Verbreitung der Geräte wird Empfehlungen gerecht, mehr und regelmäßig zu trinken. Gerade am Arbeitsplatz fördert Trinkwassergenuss die Leistungsfähigkeit. Verbraucher nehmen das Angebot gerne an und erwarten eine Wasserqualität vergleichbar von Tafel- oder Mineralwasser. Kritische Stimmen sehen in schlecht gepflegten Geräten aber eine gesundheitsgefährdende Keimbelastung. Deshalb hat die BfR-Kommission für Hygiene im Rahmen der „präventionsmedizinischen Sicht“ Rahmenbedingungen gefordert, die nachteilige hygienische Beeinflussungen minimieren sollen. Allgemein „wird die Keimbelastung von Trinkwasser aus Wasserspendern für gesunde Verbraucher nicht als ein hohes Risiko ... eingestuft“. Aber für immungeschwächte Personen treffe das nicht zwangsläufig zu.
Das BfR sieht den Einbau von Sterilfiltern und die Möglichkeit zum Abkochen des Leitungssystems als sinnvoll an. Je seltener ein Gerät genutzt werde, desto höher werde das Risiko für Verbraucher, so das BfR. Untersuchungen bei der Bundeswehr haben zu der Empfehlung von leitungsgebundenen Geräten geführt, die mitunter auch über Nacht die wasserführenden Bauteile mittels Hitze entkeimen können. Letztlich soll das entstehen von Biofilmen unterbunden werden.

Definitionen
Natürliches Mineralwasser muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen: Ursprung aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Quellen; ursprüngliche Reinheit mit einem Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen, insbesondere mit ernährungsphysiologischer Wirkung; die Zusammensetzung und wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant und die Werte nach der MTV dürfen nicht überschritten werden.
Stillem Mineralwasser wurde die Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen und wird in die grüne Brunneneinheitsflasche abgefüllt.
Quellwasser stammt auch aus unterirdischen Wasservorkommen, hat aber geringere Anforderungen als das Mineralwasser.
Tafelwasser wird aus Mineral- und Trinkwasser hergestellt und darf zusätzlich nur noch Natursole, Meerwasser, Natriumchlorid oder erlaubte Mineralsalze enthalten. Es muss der Trinkwasserverordnung entsprechen und darf auch außerhalb des Quellortes abgefüllt werden. Sodawasser ist ein spezielles Tafelwasser mit mindestens 570 mg Natriumhyrogencarbonat pro Liter.
Heilwasser ist vergleichbar mit natürlichem Mineralwasser, muss aber zusätzlich noch krankheitsheilende, -lindernde oder -verhütende Eigenschaften aufweisen, die wissenschaftlich nachgewiesen sind. Heilwasser zählt daher nicht zu den Lebens-, sondern zu den Arzneimitteln. Es darf aber wegen seiner milden Wirkung ohne Verschreibung durch den Arzt getrunken werden.

Flächendeckender Dachverband
Im September 2009 ist aus der German Bottled Watercooler Association die GWCA hervorgegangen, die als einheitlichen Branchenverband fungieren will. Die GWCA „repräsentiert alle Wasserspenderunternehmen, die sich zu einem umfassenden und verbindlichen Verbraucherschutz bekennen“. Mit der neuen Dachorganisation haben sich die Wasserspender auch den leitungsgebundenen Marktteilnehmern geöffnet. Die „Leitlinien für Gute Hygiene-Praxis“ aus den Behälterzeiten sollen dann auch für die Leitungsgebundenen Versorgern gelten: „denn wo in Zukunft GWCA draufsteht, ist Hygiene drin“, verspricht der Verband.

Lesestoff:
www.bfr.bund.de
www.gwba.de

roRo; Foto: roRo

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