Aigner erlaubt Gastro-Länderkennzeichnung

Ernährung

LFGB wird für Länder-Gastro-Ampel geändert

Ein Thema ist vor der Verbraucherschutzministerkonferenz Ende der Woche bereits vom Tisch. Die Kontrollbarometer für die Gastronomie. Nachdem sich vor allem die Wirtschaftsminister nicht auf ein bundeseinheitliches System haben einigen können, haben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit einer Internetplattform reagiert, die Kontrollergebnisse für Verbraucher sichtbar macht.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am Montag für Klarheit gesorgt und angekündigt, dass der Paragraph 40 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) um einen neuen Absatz 6 erweitert wird. Der wird den einzelnen Ländern ausdrücklich erlauben, „weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben treffen“ zu können.

Aigner will mit dieser Änderung die von den Ländern kolportierte Auffassung, dass der Bund die Regelung beschließen müsse, klar gestellt haben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Möglichkeit zur Regelung schon immer in den Bundesländern gesehen, jetzt mit dem neuen Passus auch für rechtliche Klarheit gesorgt: „Bundesrecht steht den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen“, sagte Aigner.

Die Änderungen sollen bereits im Oktober beschlossen werden.

Lesestoff:

Ergebnisse im Internet in BW und NRW

roRo

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