Aigner erleichtert Lebensmittelspenden
Ernährung
BMELV-Ratgeber für Lebensmittelspenden
„Lebensmittel sind kostbar. Produkte, die noch einwandfrei genießbar sind, gehören nicht in die Mülltonne. Sie sollen an soziale Einrichtungen wie die Tafeln oder vergleichbare Initiativen der Sozialverbände abgegeben werden“, sagte Ministerin Ilse Aigner.
Um das zu forcieren hat ihr Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Ratgeber herausgegeben. Er stellt die rechtlichen Bedingungen vor, unter denen Lebensmittel weitergegeben werden dürfen, und gibt Tipps, welche Produkte überhaupt in Frage kommen.
Darunter fallen vor allem Lebensmittel, die wegen fehlender Handelsnorm aussortiert wurden oder Falschetiketten erhalten haben. Auch Lagerüberschüsse gehören dazu. Einen großen Teil nehmen Lebensmittel ein, die wegen Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums aus den Regalen genommen wurden, aber noch immer voll verzehrfertig sind.
Es gibt aber Grenzen. So ist die Abgabe von Lebensmitteln, die nicht der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung entsprechen problematisch, da die zu einem Verkehrsverbot führen können. Das müsse im Einzelfall genau geprüft werden. Darunter fallen beispielsweise Etiketten mit ausländischer Beschriftung.
Ob Ware über dem Mindesthaltbarkeitsdatum angenommen wird, entscheidet der jeweilige Träger, die sich eine Überprüfung vorbehalten sollte.
Generell gilt, dass auch für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen alle Bestimmungen des Lebensmittelrechtes gelten. Für eine bessere Orientierung will der Ratgeber sorgen.
Lesestoff:
Den Ratgeber gibt es unter www.bmelv.de
roRo