Allergenkennzeichnung auch in der Frittenbude

Ernährung

Schnellgastronomie patzt bei Allergen-Kennzeichnung

Vielleicht hätte sich Bundesernährungsminister Christian Schmidt eine Frittenbude aussuchen sollen. Mit Gültigkeit der neuen Lebensmittelverordnung müssen Allergene auch bei loser Ware gekennzeichnet sein. Schmidt hatte zur Verdeutlichung in Berlin eine Bäckerei ausgesucht, das Prinzip zu verdeutlichen [1]. Das scheint nicht jeder Anbieter von loser Ware verstanden zu haben.

„Betrifft mich nicht“

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in Aachen, Köln und Düsseldorf Schnellrestaurants auf das Vorhandensein einer Allergenkennzeichnung hin überprüft. Die meisten scheinen der Meinung zu sein, das Gesetz gelte nicht für sie, denn vier von fünf Imbissbuden patzten beim Gesetz. Es fehlte jeglicher Hinweis auf allergene Zutaten.

Die 14 häufigsten Allergene müssen seit Dezember im Verkaufsraum aushängen oder in einer Kladde ausliegen. Auch eine mündliche Auskunft ist möglich, wenn ein entsprechendes Schild darauf hinweist. Daher müssen die Verkäufer in der Lage sein, fachgerecht Auskunft zu erteilen.

In 94 Schnellgastronomien waren die Tester unterwegs. Lediglich in 19 Fällen entsprach die Information den gesetzlichen Vorgaben. Konkret wurden den Testern 14 Mal schriftliche Hinweise in einer Kladde oder auf Infoblättern überreicht, in fünf Betrieben wies ein Schild auf die mündliche Information durch das Verkaufspersonal sowie auf die schriftliche Dokumentation hin.

Es scheint mit der Größe der Betriebe zusammenzuhängen. Die Verbraucherzentrale teilt mit, dass die Großen wie McDonald´s, Burger King und Kentucky Fried Chicken vorbildlich mit den Informationspflichten umgehen.

Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland reagieren auf Nüsse, Getreide, Eier, Milch, Fisch oder Sellerie. Im Einzelfall kann die Allergie sogar lebensbedrohlich sein. Daher muss bei belegten Brötchen, Salat, Pizza oder Nudelgerichten ebenfalls ein entsprechender Hinweis vorhanden sein. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der VZ NRW kritisiert die Verordnung als nicht ausreichend. Sie regele „bislang nur, dass – aber nicht wie – allergene Stoffe bei loser Ware schriftlich dokumentiert werden müssen. Hier ist eine eindeutige und verständliche Form dringend nötig.“

Wenn die Informationen fehlen, sollen aber auch die Kunden auf ihre Rechte hinweisen. „Wer sich darüber ärgert kann bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung auf diesen Missstand hinweisen“, rät die Verbraucherzentrale.

Noch viel zu tun

Allergiker essen selten Außer-Haus. Bei verpackter Ware können sie über die Zutatenliste Rückschlüsse auf die Inhalte ziehen, bei loser Ware bislang nicht. Daher ist das Vertrauen in die Richtigkeit der Informationen und die Kenntnisse des Verkaufspersonals über Allergene bedeutend. Die Lebensmittelinformationsverordnung sei eine Verbesserung, aber es bleibt noch viel zu tun, teilt die VZ NRW Herd-und-Hof.de mit. Das betreffe nicht nur das aktuelle Ergebnis. Jedes Mitgliedsland der EU hat individuelle Spielräume für die Umsetzung der Verordnung nutzen können. So können Reisende innerhalb der EU auf Gastronomien treffen, die ausschließlich mündlich informieren. Mitunter kommt dabei ein Sprachproblem hinzu. Bis Allergiker EU-weit sicher Außer-Haus essen können, dauert es noch.

Lesestoff:

[1] Neue Lebensmittelverordnung tritt in Kraft

Roland Krieg

Zurück