Allergie durch Lupineneiweiß

Ernährung

Die Lupine fällt nicht unter das neue Gesetz

>Die Lupine ist ein zweikeimblättriger Schmetterlingsblütler, von dem es über 500 Varietäten gibt. Zu den glattsamigen Lupinenarten gehören die Kulturarten Lupinus luteus, L. angustifolius und L. albus. Letztere wird seit 3.000 Jahren bereits im Mittelmeerraum kultiviert und dient vor allem als Viehfutter und für die menschliche Ernährung. Durch die Symbiose mit Stickstoffbindenden Wurzelbakterien verbessern die Leguminosen die Bodenbeschaffenheit für die Folgefrucht. Bis zu zwei Prozent enthalten die Lupinensamen Bitterstoffe, die Mensch und Vieh schlecht vertragen. Deshalb wurden die Samen vor dem Verzehr gründlich gewaschen. Das Waschwasser diente vielerorts als Mittel gegen Insekten und Parasiten. Seit 1920 hat die Züchtung alkaloidarme Süßlupinen hervorgebracht, die für den Verzehr viel besser geeignet sind.

Nährwert und allergenes Potenzial
Im Vergleich zu Getreide haben Lupinen fast nur Vorteile. Im Gegensatz zu Roggen- und Weizenmehl mit jeweils über 1.300 kJ je 100 g, weisen die Lupinen nur 981 kJ auf. Die Leguminosen sind rund viermal eiweißreicher und haben nur einen Bruchteil verdaulicher Kohlenhydrate. Zudem sind sie Ballaststoffreich. In seiner jetzt veröffentlichten gesundheitlichen Bewertung des Lupineneiweißes ergänzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die günstigen Eigenschaften noch um den niedrigen Gehalt an Harnsäure bildende Purine und einem hohen Vitamin B12-Gehalt.
Allerdings sind die Eiweiße der Gamma- und Alpha-Conglutin ? Fraktion allergen. Pizza oder Brötchen mit Lupinenmehl zeigen in verschiedenen Studien milde bis lebensbedrohliche Reaktionen. Die meisten Personen wiesen bereits Allergien gegen Erdnüsse, andere Hülsenfrüchte oder Heuschnupfen auf.
Lupineneiweiß wird gerne für de Herstellung von glutenfreien Backwaren und Mahlzeiten für die Ernährung von Zöliakie-Patienten verwendet.

Keine Deklarationspflicht
Seit dem 25. November des letzten Jahres gilt eine neue Allergiekennzeichnung für Lebensmittel. Danach müssen die 12 am häufigsten Allergien auslösenden Lebensmittelgruppen für neue Produkte jetzt speziell aufgelistet sein. Der Name "Fruchtzubereitung" reicht nicht mehr. Die Erdbeere muss auf das Etikett. Die Lupine fällt allerdings nicht unter die Kennzeichnungspflicht, so das BfR. Problematisch sind auch nicht die Produkte, die einen großen Anteil an Lupinenmehl aufweisen, sondern die Produkte, deren Lupinenanteil unter fünf Prozent liegt. Da in der Ernährungsindustrie der Trend zunimmt, Bestandteile mit günstigen ernährungsphysiologischen Eigenschaften als zusätzliche Inhaltsstoffe zu verwenden, befürchtet das BfR, dass Lupineneiweiß mit weniger als fünf Prozent Gewichtsanteil, die Hülsenfrucht zu einem versteckten Allergen machen kann.
Die Experten sind sich bei der neuen Kennzeichnung sowieso einig: Sie ist eine Erleichterung bei der Auswahl und nimmt nicht die Eigenverantwortlichkeit ab, sich auf Allergien testen zu lassen. Im Zweifelsfalle gilt: Immer fragen.

roRo

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