Amtliche Health Claims
Ernährung
EU-Kommission genehmigt Health Claims Liste
Nachdem im November der EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette eine Liste der geprüften Health Claims abgenickt hat1), folgte am Mittwoch die EU-Kommission. Jetzt gibt es amtliche 222 „gesundheitsbezogene Aussagen“ mit denen die Industrie ihre Produkte bewerben darf.
Energie-reduziert
So darf die Aussage, dass ein Lebensmittel nur wenig Energie beinhaltet, nur getroffen werden, wenn es je 100 Gramm Gewicht nicht mehr als 40 kcal aufweist. Für flüssige Lebensmittel dürfen es nicht mehr als 20 kcal je 100 ml sein. Für Süßmittel auf dem Tisch dürfen nicht mehr als 4 kcal je Portion enthalten sein. Das entspräche sechs Gramm Saccharose – in etwa einem Teelöffel voll Zucker.
Energiefrei
Jedes Lebensmittel, das mit einem vergleichbaren Spruch beworben wird, darf nicht mehr als 4 kcal je 100 ml Lebensmittel Energie aufweisen. Energiefreie Süßmittel für den Tsich dürfen maximal 0,14 kcal Portion aufweisen.
Mehr (Kalcium, Vitamin C etc…)
Hersteller die mit mehr Inhalten werben, müssen mindestens 30 Prozent des marktüblichen Inhalts mehr verwendet haben. Sollten es nur 25 Prozent sein, hat es einen „Mehr“-Wert verloren.
Ab Dezember verboten
Nach jahrelangem Hin und Her, hat die EU jetzt Nägel
mit Köpfen gemacht. Die Lebensmittelhersteller haben jetzt sechs Monate Zeit,
ihre Verfahren anzupassen. Ab Anfang Dezember 2012sind alle nicht zugelassenen
und noch nicht geprüften Angaben verboten.
„Die heutige Entscheidung ist die Krönung jahrelanger
Arbeit und eine wichtige Etappe in der Regelung von Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln“,
erklärte EU-Gesundheitskommissar John Dalli. Die Industrie habe jetzt
Rechtssicherheit über ihre Angaben und die Verbraucher verlässliche und
nachweisbare Aussagen für ihre Kaufentscheidung.
Lesestoff:
1) Der EU-Ausschuss für die
Lebensmittelkette legt eine erste Liste der Health Claims vor
roRo