Basel fordert Gaststätten-Ampel

Ernährung

Sicherheit durch Öffentlichkeit im Lebensmittelbereich

In Deutschland ist die bundesweit verpflichtende Einführung eines Hygiene-Kontrollbalkens im letzten Jahr gescheitert. Die Länder können eigene Systeme für die Öffentlichkeit einführen [1].

Das Thema wird auch in der Schweiz geführt. Dort hat der Bereich Gesundheitsschutz des Kantons Basel-Stadt ein „aktives Öffentlichkeitsprinzip im Lebensmittelbereich“ als Verbesserung der Hygienesituation im Gaststättenbereich vorgeschlagen. „Dass heißt, dass die Betriebe dazu verpflichtet werden, die Resultate der Inspektionen mit einfachen und für die Konsumentinnen und Konsumenten verständlichen Symbolen klar sichtbar zu machen“, heißt es in einer Medienmitteilung nach einer Lebensmittelkontrolle.

Alle 2.657 unter die Lebensmittelgesetzgebung fallenden Betriebe wurden begutachtet. Bei 208 Betrieben wurde die Gefahrenstufe „groß“ eingetragen. Aus Sicht der Lebensmittelsicherheit wurde zwar ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt, doch zur Verbesserung der Hygiene „wünschte sich das Gesundheitsdepartment die Einführung eines aktiven Öffentlichkeitsprinzips auf Bundesebene“, ergänzte die Leiterin Anne Lévy die Ausführungen der Untersuchungen.

Im letzten Jahr mussten zwei Betriebe wegen gravierender Mängel geschlossen werden. Die Zahl der Betriebe mit „mangelhaftem“ oder „schlechtem“ Resultat stagniert

Anne Lévy begründet die Forderung mit der Beobachtung, dass sich der Hygienestatus in den Ländern mit einem Öffentlichkeitsprinzip „nochmals deutlich verbessert“. Gastwirte mit einem guten Status bekommen mehr Gäste und erzielen einen höheren Umsatz.

Lesestoff:

[1] Kontrollbalken in Deutschland gescheitert

Roland Krieg

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