BfR fordert Verzicht auf nanoskaliges Silber

Ernährung

Kein Zusatznutzen durch Silberpartikel

Seit dem Altertum ist die Wirkung von Silberpartikeln gegen Infektionen und Verderb bekannt. Wissenschaftlich sind die antimikrobiellen und antiviralen Wirkungen von Silberionen (Ag+) ausreichend erforscht.1) Silberionen wirken auf rund 16 verschiedene Bakterien, wie beispielsweise Escherichia Coli. Doch während Ionen und Silbersalze in ihrer Wirkung begrenzt sind, wirken die kleinen Moleküle im Nanobereich abhängig von der Dosis effektiver. Deshalb wird Silber im Nanobereich nicht nur geruchshemmend in Socken oder keimtötend im Kühlschrank eingesetzt, sondern wäre auch für den Lebensmittelbereich interessant. Doch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht darin keinen zusätzlichen Nutzen und rät vom Gebrauch ab.

Wirkung von Silber
Die Wirkung des Silbers basiert auf die Freisetzung von Silberionen in wässriger Lösung. Ag2+ und Ag3+ hingegen sind unlöslich und nicht bioverfügbar, also biologisch unwirksam. Ag+ führt hingegen zur Entkopplung der Atmungskette und bindet sich an Aminossäurereste von zellulärem Protein und an die DNS. Weitere cytotoxische Effekte entstehen durch oxidativen Stress.
Auch Nanosilber wirkt durch die Freisetzung von Silberionen, hat aber zusätzliche Wirkmechanismen. Nach Aussagen des BfR lagern sich die kleinen Teilchen außen an die Zelle an und können biologische Barrieren durchdringen. Innerhalb der Zelle kann das Nanosilber ein Depot bilden und fortlaufend Silberionen freisetzen. So erwartet das BfR bei Nanosilber gegenüber anderen Applikationsformen ein verändertes toxikologisches Wirkprofil.

Standardhygiene reicht aus
Nicht nur deshalb fordert das BfR die Industrie auf, auf Nanosilber zu verzichten. Es hat auch keinen Zusatznutzen: Gegenüber bereits zugelassenen herkömmlichen Silberverbindungen werde durch nanoskaliges Silber „kein über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus gehender Nutzen erreicht“. Solange keine abschließende Bewertung über die Exposition des Nanosilbers gegenüber Verbrauchern vorliege, sei auf die Anwendung zu verzichten.
Das gelte auch für kosmetische Produkte, obwohl das BfR betont, dass keine wissenschaftlich begründeten Hinweise auf eine Verbrauchergefährdung vorliegen.
Eine Evaluierung des Silber als Lebensmittelfarbstoff stehe demnächst an und bevor nanoskaliges Silber als Lebensmittelzusatzstoff eingeführt werde, muss es nach EU-Verordnung 1333/2008 durch die europäische Lebensmittelbehörde zunächst genehmigt werden, da es als „neuer Zusatzstoff“ angesehen wird.

Lesestoff:
www.bfr.bund.de

1) Dhermandra Tiwari et al.: Time and dose-dependent antimicrobial potential of Ag nanoparticles synthesized by top-down approach, Current Science, Vol. 95, No. 5, 10. September 2008

roRo

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