Bundesrat zum LFGB

Ernährung

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt. Damit werden Teile des „Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“, der nach den Dioxinfunden Anfang des Jahres aufgestellt wurde, umgesetzt. Private Labore stehen nun in der Pflicht, den Behörden bedenkliche Messwerte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen direkt zu melden. Auch Hersteller müssen entsprechende Funde bei Eigenkontrollen melden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann künftig auch Warnungen herausgeben, wenn keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden vorliegt. Nehmen Lebensmittelunternehmen Produkte durch einen so genannten stillen Rückruf aus dem Markt, ohne Verbraucher zu unterrichten wird künftig ein Bußgeld fällig.

Nach Einschätzung des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) ist die Änderung des LFGB keine geeignete Reaktion auf die Dioxinfunde zu Jahresbeginn. Die Futtermittelwirtschaft bezweifelt vor allem die Sinnhaftigkeit einer generellen und undifferenzierten Meldeverpflichtung für Labore und einer massenhaften Vermittlung von Daten an die Landesbehörden. Beides schaffe nur zusätzliche Bürokratie. Da Proben zudem Risikoorientiert gezogen werden, ergeb sich kein Bild der Gesamtbelastungssituation, sagte Peter Radewahn, Geschäftsführer des DVT: „Wir werden immer ein anderes Bild erhalten, als dies bei einem wirklichen Monitoring der Fall wäre.“ Die Gesamtbelastung ist immer geringer als die gesammelten Untersuchungsergebnisse ausweisen.

roRo

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