Clous de girofles g.g.A.
Ernährung
Afrikanische Produkte künftig auch mit g.g.A.
Am Montag hat die EU-Kommission in Sansibar, Tansania, mit der Afrikanischen Organisation für Regionale Eigentumsrechte (ARIPO) ein Abkommen unterzeichnet, dass den europäischen Rechtsrahmen für geografisch geschützte Produkte auch für Afrika überträgt. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos: „Diese Vereinbarung wird den afrikanischen Bauern einen besseren Schutz für ihre traditionellen einheimischen Produkte verleihen.“ Die EU will mit afrikanischen Institutionen den Rechtsrahmen bereits im nächsten Jahr umsetzen. Das wäre für das darauffolgende Jahr, das als Jahr der Familienbäuerlichen Betriebe geführt wird, ein positives Signal.
Es gibt auch schon die ersten Produktvorschläge, die im nächsten Jahr bereits geschützt werden könnten. Darunter zählen die Gewürznelke aus Sansibar (clous de girofles), der Rift Valley Kaffee aus Tansania, Rooibos aus Südafrika, Shama Shea Butter aus Ghana, der Senegal Yett (Krustentier) oder Honig vom Westnil aus Uganda.
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roRo