Deutschland strahlt

Ernährung

Steigt die Akzeptanz für Lebensmittelbestrahlung?

>1993 wartete der französische Gewürzhändler Est Epices aus dem Elsass darauf, seine Gewürze nach Deutschland zu liefern. Damals vergeblich, wie Die Zeit berichtete. Heute ist das möglich, wenn auch nur mit einem Etikett, das kaum einer kennt: einer Blume in einem nach oben durchbrochenen Kreis. Mit diesem Zeichen werden Lebensmittel gekennzeichnet, die bestrahlt wurden.
Einig ist sich die EU über die Bestrahlung noch nie gewesen und selbst 2002 beklagte die Kommission, dass die "Kennzeichnung einfach vergessen wird". Wenn auch nur bei 1,5 Prozent der Proben. Das englische Institut für Ernährungswissenschaften und Lebensmittelsicherheit hat im Februar auf seiner Internetseite www.ifst.org die Einschätzung über die Verwendung von ionisierenden Strahlen für die Lebensmittelsicherheit erneuert.

Fast weltweite Empfehlungen
In mehr als 50 Ländern werden rund 60 verschiedene Produkte bestrahlt. Die beiden europäischen Mitgliedsländer Frankreich und die Niederlande gehören dabei zu der Gruppe, die diese Technik mit am weitesten vorantreiben. Drei Gründe werden von der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Food and Agricultural Organisation FAO und dem Codex Alimentarius angeführt, warum Bestrahlung nützen kann: Die Reduzierung von Lebensmittelvergiftungen, die Verhinderung von Lebensmittelverderb und eine verlängerte Lagerzeit. Dabei soll die Behandlung keine negativen Effekte auf die menschliche Gesundheit aufweisen und nur minimale Auswirkungen auf die Nährstoff- und sensorische Qualität des Produktes haben.
Angeführt wird der Niedergang einer amerikanischen Lebensmittelfirma, die aufgrund einer Verschmutzung ihres Fleisches mit dem Bakterium E.coli 1997 den bis dahin größten Rückruf in den USA starten musste. Zwischen 1998 und 2002 mussten weiterhin insgesamt über 56.000 Tonnen Fertiggerichte wegen Befalls mit Listeria monocytogenes, die auch bei Kälte im Kühlschrank wächst, aus den Regalen genommen werden.
Demgegenüber empfiehlt die britische Food Standards Agency (FSA) keine weitere Ausdehnung dieser Konservierungsmethode. Dabei begannen die Deutschen bereits in den 1920er Jahren mit einer Bestrahlung von Lebensmittel zu experimentieren, um neben Trocknung, Salzen, Pasteurisieren und Konserven eine weitere Methode der Haltbarmachung von Lebensmitteln zu entwickeln.

DNS wird inaktiviert
Bei der Bestrahlung werden Lebensmittel einer kontrollierten Energiestrahlung ausgesetzt, die auch in der Natur vorkommt. Das kann in verschieden hohen Dosen geschehen sowie oberflächlich oder durchdringend sein. Beta-Partikel, wie Elektronen, erreichen nur die Oberfläche des Lebensmittels oder nur die erste dünne Schicht. Soll das Lebensmittel durchgängig bestrahlt werden, dann werden Gammastrahlen eingesetzt, die auch die WHO empfiehlt. Das früher zur Begasung von Gewürzen eingesetzte Ethylenoxid wird nicht mehr verwendet, weil es als krebserregend gilt.
Die ionisierende Strahlung beschreibt in ihrem Namen, was in den Lebensmitteln passiert: Es werden freie Radikale freigesetzt, die allerdings nur eine sehr kurze Lebensdauer haben und direkt nach der Anwendung nicht mehr nachweisbar sind. Sie wirken auf die DNS Moleküle. Diese besitzen in ihrer Doppelhelix zwischen den Nucleotiden Cytosin, Thymin, Adenin und Guanin schwache Wasserstoffverbindungen. Die freien Radikale zerstören die DNS an dieser Stelle und verhindern auf diese Weise die Replikation der Moleküle. Somit können Salmonellen oder Listerien im Lebensmittel nicht mehr weiter wachsen. Verstrahlt im Sinne von "Radioaktiv" werden die Lebensmittel nicht.
Die Technik eignet sich aber nicht für alle Produkte. Fetthaltige Waren oder Milchprodukte können einen ranzigen Geruch und Geschmack entwickeln. Proteinhaltige Lebensmittel wie Fleisch können nach der Behandlung einen anderen Geschmack und abweichende Farben aufweisen.
Eine Untersuchung der EU Kommission hat für das Jahr 2004 ergeben, dass unter anderem Belgien über 6.000 Tonnen Froschschenkel, Tiefkühlfische und Gewürze bestrahlt hat. Deutschland hat 795,3 Tonnen Gewürze, Kräuter und Tee für den Export nach Polen bestrahlt.

EU-Recht und Verbraucherverhalten
Harmonisierung in der EU gibt es nicht. Die Direktive 1999/2/EC gibt einen Rahmen für die Kontrolle bestrahlter Lebensmittel sowie deren Etikettierung und Importhandel vor. Die Direktive 1999/3/EC will eine Positivliste erstellen, in der Lebensmittel verzeichnet sind, welche bestrahlt werden dürfen. Bislang steht dort nur eine Kategorie: getrocknete Kräuter, Gewürze und saisonales Gemüse. Unklar ist auch noch die Etikettierung für Zutaten. Muss bestrahlter Dill gekennzeichnet werden, so braucht er es nicht, findet er sich als Zutat im Frühlingsquark wieder.
Verbraucher führen gegen eine Bestrahlung folgende Gründe an:
- Verringerung des Nährwerts
- Steigender Preis
- Möglicherweise unsichere Technik
- Vertuscht verschmutzte Lebensmittel
- Verkauf von überlagerter Ware
- Ist unnötig
- Ist nicht natürlich
- Nimmt dem Produkt sein "Leben"

Auch Verbraucherverbände sind skeptisch. Der Käufer sehe an den haltbar gemachten Produkten nicht mehr, wie lange sie in den Regalen liegen und ob sie bereits ihre Vitamine verloren haben. Zudem könne eine Bestrahlung verleiten, die "Gute Fachliche Praxis" der Hygiene und des Transportes zu vernachlässigen. Das sieht auch das IFST: "Bestrahlung darf nicht eingesetzt werden, um die "Gute Fachliche Praxis" zu ersetzen." So steht es auch in der Direktive 1999/2/EC. Demnach ist Bestrahlung nur erlaubt, wenn es notwendig ist, keine Gefährdung hervorruft und dem Konsumenten einen Nutzen erbringt. Nach Angaben des IFST verringert eine mehrfache Verbraucheraufklärung bei Konsumenten die ablehnende Haltung gegenüber einer Bestrahlung von 3,8 auf 0,6 Prozent und die der Zweifler von 13,9 auf 3,2 Prozent.

VLE

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