Dextro Energy: Gesund ist nicht gleich gesund

Ernährung

Dextro scheitert erneut vor EuGH

Die EU hat viel Aufwand betrieben, Werbeaussagen auf ihren wissenschaftlichen Gehalt zu überprüfen. Verbraucher sollen nicht mehr auf einfache Texte hereinfallen und sich vermeintlich etwas „Gesundes“ kaufen, das ihnen am Ende doch schadet oder ohne weitere Wirkung lediglich das Geld aus der Tasche zieht.

Es kann auch komplizierter werden. So hat die Firma Dextro Energy aus Meerbusch bei Neuss für ihre Traubenzuckerprodukte den Health Claim „Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ nach der Verabschiedung der Health-Claims-Verordnung 2011 am Europäischen Gerichtshof (EuGH) einklagen wollen.

Die Aussage sei nicht falsch und sogar wissenschaftlich haltbar, doch widerspricht die Bewerbung von Glucose der generellen Empfehlung, weniger Zucker zu sich zu nehmen. Die Werbung sende ein „verwirrendes Signal“ an die Konsumenten aus, hieß es in dem Urteil aus dem Jahr 2016.

Dagegen ist Dextro Energy noch einmal vor den europäischen Kadi gezogen und wurde am Donnerstag erneut abgewiesen. Der klassische Dextro-Würfel enthält acht Täfelchen mit jeweils 6 Gramm Glucose. Die Kommission dürfe im Rahmen ihres Risikomanagements auch „sonstige relevante legitime Faktoren berücksichtigen“, heißt es in dem neuen Urteil. Neben den positiven Effekten auf den Stoffwechsel dürfe die Kommission auch „die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren“ berücksichtigen.

Lesestoff:

AZ:  C-296/16 P; ECLI:EU:C:2017:437

Roland Krieg

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