Ein Lebensmittel - zwei Ansichten

Ernährung

„Mehr über Lebensmittel aufklären“

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner will im Frühjahr ein neues Internetportal schaffen, in dem Verbraucher sich und auch gegenseitig über Lebensmittel informieren sollen. „Klarheit und Wahrheit“, so der Arbeitstitel, will Transparenz im Warenregal schaffen.

Unterschiedliche Sichtweisen

Anfang des Jahres wehrten sich Verbände der Lebensmittelindustrie unter der Federführung des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) zwar nicht grundsätzlich gegen das Portal, fürchten aber, unter anderem, beim Verbraucher mögliche falschen Vorstellungen über ihre Lebensmittel: So können Produkte vollkommen in Übereinstimmung mit den geltenden lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorschriften rechtmäßig vermarktet sein, aber von Verbrauchern „rein subjektiv im Bezug auf bestimmte Deklarations- oder Aufmachungsaspekte für irreführend gehalten werden“, heißt es in der Erklärung.
Herd-und-Hof.de
hat zur Grünen Woche in Berlin beim BLL nach Beispielen gefragt, wo Verbraucher andere Sichtweisen auf ihre Nahrung haben könnten, als die Ernährungsindustrie:

Surimi ist ein asiatisches Fischerzeugnis, das leuchtend rot oft in Form einer Krebs- oder Hummerschere angeboten wird. Der Kunde sollte wissen: Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches ist Surimi „zerkleinertes Fischmuskeleiweiß“, dass aus dem Fangfisch ausgewaschen wird. Der BLL weist darauf hin, dass der Kunde unter Surimi kein Fischfilet oder Fischmuskelfleischstücke erwarten darf. Auch eine Krebsscherenform sollte ihn nicht irritieren.

Leberwurst: Der BLL weist darauf hin, dass traditionell und nach Leitsätzen des Lebensmittelbuches nur 10 bis 30 Prozent Leberanteil in der Wurst enthalten sind. Wer meint, der Anteil müsste höher liegen, müsste Einbußen beim Aroma hinnehmen.

Ein beliebter Irrtum ist die Kalbs-Leberwurst. Bis vor einiger Zeit mussten nur Schweineleber und ein bestimmter Fleischanteil vom Kalb enthalten sein, um als Kalbs-Leberwurst durchzugehen. Kalbsleber ist keine Pflichtzutat. Heute muss die Kalbsleberwurst ohne Kalbsleber Kalbfleisch-Leberwurst heißen.

Frucht-Nektar und Fruchtsaft: Während Fruchtsaft zu 100 Prozent aus Früchten bestehen muss, liegt der Fruchtanteil beim Nektar zwischen 25 und 50 Prozent. Sehr intensiv schmeckende Früchte, wie die Johannisbeere sind nicht als 100prozentiger Saft genießbar. Daher wird er verdünnt und es bleiben nur 25 Prozent Fruchtanteil übrig.

Der BLL will mit diesen Beispielen darauf hinweisen, dass traditionelles Wissen verloren gegangen ist. Dadurch sinke das Vertrauen in die Lebensmittel. Eine Sprecherin des BLL sieht die Industrie in der Verantwortung, mehr über Lebensmittel aufzuklären. Wie auf der Sonderschau der Ernährungsindustrie auf der Grünen Woche.

Halle 1.2b

Lesestoff:
Im Internet finden sie das Deutsche Lebensmittelbuch mit seinen Leitsätzen auf der Seite www.verbraucherkompass.de -> Ernährung und Lebensmittel -­> zum rechten Frame wechseln unter Portale aufgeführt

Roland Krieg

[Sie können sich alle Artikel über die diesjährige Grüne Woche mit dem Suchbegriff „IGW-11“ anzeigen lassen]

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