Erdbeer-Konfitüre oder Erdbeer-Fruchtaufstrich?

Ernährung

Obstverarbeitung mit unterschiedlichen Trends

Die Ernte der wichtigsten Obstarten ist 2020 größer ausgefallen. Äpfel konnten ihren Anteil am Obst um 2,4 Prozent auf 77 Prozent ausbauen, gefolgt von Erdbeeren mit 7,9 Prozent und Süßkirschen mit 3,5 Prozent. Nicht alles wird frisch gegessen, sondern verarbeitet. Der Jahresbericht des Bundesverbandes der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) zeigt bei der Verarbeitung zu Apfelmus eine deutliche Tendenz. 2013 wurden 39.000 Tonnen Apfelmus erzeugt, im vergangenen Jahr waren es 60.000 Tonnen. Ein Plus gab es auch bei Pflaumenmus und Sauerkirschkonserven.

Gegenüber 2013 mit 316.000 Tonnen Fruchtzubereitung für die Milch- und Eiscremeindustrie wies das Jahr 2020 mit 278.000 Tonnen hingegen einen historischen Tiefpunkt auf.

Im Discount

Frischobst hat im Discount schon einen Anteil von 43 Prozent. Das gilt auch bei verarbeiteten Produkten. Obstkonserven, Fruchtsäfte und TK-Obst liegen beim Absatz mindestens auf gleichem Niveau. Konfitüre und Marmelade kommen auf 39 Prozent. Fruchtaufstrich mit 28 und Gelee mit 20 Prozent haben deutlichen Aufholbedarf.

Bio im Aufwind

Beim Obst sind die Umsatzanteile von ökologisch erzeugten Fruchtverarbeitungen in allen Segmenten gestiegen. Im Jahr 2015 lag der Anteil von TK-Obst und Obstkonserven noch bei jeweils 5,7 Prozent. Im vergangenen Jahr sind die Anteile auf 9,5 Prozent bei Obstkonserven und bei TK-Bioobst auf 12,9 Prozent gestiegen.

Erdbeer-Konfitüre oder Erdbeer-Fruchtaufstrich?

Die Verarbeitungsindustrie muss sich definitorischen Anforderungen stellen. Eine dieser Fragen lautet: Kann ein fruchthaltiger Brotaufstrich mit einer Trockenmasse von weniger als 45 Brix als Konfitüre extra, zuckerreduziert in Europa vermarktet werden, wenn das Erzeugnis keine Süßungsmittel enthält?

Grundlage ist die Richtlinie 2001/113/EG über Konfitüren, Gelee, Marmeladen und Maronenkrem. Praktisch definiert: Konfitüren haben mindestens 35 Prozent Fruchtanteil, mit Ausnahme von Johannisbeeren, Quitten, Hagebutte und Sanddorn, die bereits mit 25 Prozent Anteil zur Konfitüre werden. Die Konfitüre extra erhöht die Fruchtanteile jeweils um zehn Prozentpunkte. Marmelade ist ein Aufstrich aus Zitrusfrüchten mit mindestens 20 Prozent Fruchtanteil, das Gelee besteht aus mindestens 35 Prozent Saft und Zucker. Alles andere gilt als Fruchtaufstrich.

Die EU-Konfitüren-Richtlinie geht noch weiter und schreibt auch den Trockenmassegehalt vor, sowie wann ein Erzeugnis „brennwertvermindert“ ist – also Süßungsmittel statt Zucker verwendet. Und dann wird es kompliziert. Eine Erdbeer-Konfitüre extra muss also mindestens 45 Prozent Fruchtanteil aufweisen und mindestens 60 Prozent lösliche Trockenmasse. Davon dürfen EU-Mitgliedsländer abweichen, wenn sie Süßungsmittel als Zuckerersatz einsetzen. So darf die Erdbeer-Konfitüre ihren Namen in Deutschland auch behalten, wenn sie weniger lösliche Trockenmasse aufweist. Deutschland hat nach Anlage 1 den Mindestgehalt löslicher Trockenmasse auf mindestens 55 Prozent gesenkt. Der Austausch von Zucker durch Süßungsmittel ist aber allein dem Zweck der. „Brennwertverringerung“ erlaubt. Und „zuckerreduziert“ ist nur dann als Kennzeichnung erlaubt, wenn das Produkt gegenüber vergleichbaren Produkten mindestens 30 Prozent weniger Brennwert aufweist. Das regelt die Verordnung 1924/2006/EG zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen.

Also: Ein Erdbeer-Erzeugnis ist nach EU-Konfitüren-Richtline eine „zuckerreduzierte Erdbeerkonfitüre extra“ nur, wenn sie mindestens 45 Prozent Frucht und 44 Prozent lösliche Trockenmasse enthält, sofern zur Brennwertreduzierung Zucker durch Süßungsmittel ersetzt wurde und die Produktnachbarn 63 Prozent lösliche Trockenmasse aufweisen. Dann sind die 30 Prozent Zuckerreduktion erfüllt. Wurde das Produkt lediglich zuckerreduziert, ohne Zusatz von Süßstoffen, bleibt das Produkt ein Erdbeer-Fruchtaufstrich.

Das hat der BOGK für seine Mitglieder in einem Gutachten rechtssicher feststellen lassen.

Roland Krieg

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