Ernährungsberatung in Deutschland
Ernährung
Wirtschaftliches Potenzial für Ernährungsberatung ungenutzt
Ernährung ist ein sehr wesentlicher Faktor für die Gesundheit und somit das Wohlbefinden. Für solch eine Aussage muss man nicht zwingend studiert haben oder sich wahnsinnig in ernährungswissenschaftliche Tiefen einarbeiten. Sogar die Großmama wusste das schon und "an apple a day keeps the doctor away" ist auch nicht gerade neu. Spannend ist jedoch, wie solch eine Volksweisheit wissenschaftlich und ökonomisch nicht unterstrichen wird.
So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anfang 2015 - nach 15 (!) Jahren Beratung - beschlossen, dass es keinen Beleg gäbe "für den Nutzen der alleinigen Ernährungsberatung hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte". Was so viel heißt, dass es nach dem G-BA keine Notwendigkeit für ambulante Ernährungsberatung bei vielen Indikatoren gibt: Adipositas, Typ-2-Diabetes, Hypercholesterinämie, Hypertonie, Osteoporose und, und, und. Dazu muss man wissen, dass der G-BA das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland ist. Übrigens haben sich deren Mitglieder nicht freiwillig mit dem Thema auseinandergesetzt: Das Bundessozialgericht hat im Juni 2000 der Klage einer Diätassistentin recht gegeben, die sich in der Ausübung ihrer Berufsfreiheit behindert sah, da die Diättherapie nicht in den Heilmittelrichtlinien aufgeführt ist. So wurde der G-BA aufgefordert, zu untersuchen.
Das Ergebnis scheint schon dem Laien widersinnig, die wissenschaftlichen Experten hingegen gehen auf die Barrikaden. So betonen etwa die Professoren Anja Bosy-Westphal, Manfred Müller und Hans Hauner (alle seit Jahrzehnten in der Ernährungsforschung tätig) in einem Artikel im deutschen Ärzteblatt, dass die von dem G-BA genannten Indikationen international anerkannt und wissenschaftlich unbestritten als sogenannte ernährungsabhängige Krankheiten gelten.
Der casus knaxus ist aber die Bezeichnung „Endpunkte“. „Die meisten Studien zur Ernährungstherapie haben lediglich Veränderungen des Blutdrucks und Veränderungen der Medikation zur Kontrolle des Blutdrucks sowie Veränderungen des Körpergewichts und des Ernährungsverhaltens untersucht“, so die Autoren. Diese Endpunkte seien in fast allen Studien signifikant beeinflusst worden, das wird aber nicht als hinreichender Nutzennachweis für die Ernährungstherapie gewertet. Die geforderten harten Endpunkte wären aber zum Beispiel die statistisch nachgewiesene Reduktion von Herzinfarkten und Schlaganfällen oder die Veränderungen der Gesamtmortalität. Und das ist schlicht weder finanzierbar noch machbar.
Wem das zu kompliziert ist und wer sich nun fragt, warum zuhauf Medikamente auf dem Markt sind und eine Ernährungstherapie mit der G-BA-Entscheidung schlechter gestellt wird, dem sei gesagt "Willkommen in der deutschen Bürokratie": Für Medikamente sind diese Endpunkte nämlich entscheidend für die Zulassung. Pillen, Pulver und Co. müssen nachweisen, dass die Nebenwirkungen die positive Wirkung des Medikaments nicht übersteigen. Macht auch Sinn. „Die gleiche Forderung für die Ernährungstherapie zu erheben, ist aus verschiedenen Gründen unfair und nicht praktikabel“, so die Professorenmeinung. Denn eine Therapie, deren Wirksamkeit grundsätzlich außer Frage steht, sollte jedem Patienten angeboten werden; ohne Nebenwirkungsrisiko.
Das sehen übrigens alle Fachgesellschaften in ihren Empfehlungen zur Behandlung nicht übertragbarer Krankheiten weltweit genauso. In den meisten vergleichbaren Ländern ist Ernährungsberatung eine unumstrittene Leistung der zuständigen Kostenträger. In Deutschland ist mit dieser Entscheidung die Kostenübernahme (bei den meisten Krankenkassen maximal in Teilen) der Willkür ausgesetzt. Und wenn es keine klaren Regelungen gibt, darf man dreimal raten, wie viele Menschen dann lieber Medikamente zu sich nehmen.
Der Kostenfaktor für die Gesellschaft sei neben menschlichem Leid nur ein zweiter Aspekt. So zeigte eine fünfjährige Kosten-Nutzen-Analyse in Holland, wieviel Geld sich mit einer Ernährungstherapie sparen ließe. Jeder Euro, der in die Ernährungsberatung investiert wird, erspart dem Gesundheitssystem vier Euro an krankheitsbedingten Folgekosten wie Ausgaben für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte, so eines der Ergebnisse der von der Dutch Association of Dietitians in Auftrag gegebenen Untersuchung aus dem Jahr 2012. Neben einer Gewichtsabnahme sanken die Blutdruck- und Blutfettwerte, die Lebenserwartung stieg und auch subjektives Wohlbefinden und Lebensqualität stiegen. Das bringt letztlich auch volkswirtschaftlichen Nutzen: etwa einen Rückgang an Krankenständen sowie einen Anstieg der Leistungsfähigkeit bzw. Produktivität.
Vielleicht setzt sich auch in Deutschland irgendwann der gesunde Menschenverstand durch.
Harald Seitz, www.aid.de