EU bekräftigt „Qualitäts-Paket“

Ernährung

Europäische Qualitätskriterien

Am Montag hat unter der dänischen Ratspräsidentschaft der ständige EU-Agrarausschuss den Text für die Qualitätssiegel der EU angenommen, dem nur noch die Bestätigung bei der ersten Lesung im Europaparlament fehlt.

Angesichts der Flut an privaten Labeln und Gütezeichen war es unerlässlich die Regeln im so genannten „Qualitätspaket“ zu straffen und zu harmonisieren. Damit sollen Bauern die besondere Qualität ihrer Produkte besser ausloben können.

Die Hauptelemente des Qualitätspaketes sind die Herkunftsbezeichnungen der EU:

Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) schreibt die Erzeugung, Herstellung und Verarbeitung eines Produktes in einer Region vor. Beispielsweise der Bayerische Meerrettich.

Die „geschützte geografische Angabe (g.g.A.) schreibt lediglich vor, dass eines der Kriterien erfüllt sein muss. So muss der Nürnberger Lebkuchen zwar im Raum Nürnberg hergestellt werden, die Zutaten können aber aus aller Herren Länder stammen.

Die „garantierte traditionelle Spezialität“ (g.t.S) hingegen muss mit der Werbung überhaupt nichts mehr gemein haben. Beispiel sind die als Mozzarella verkauften Kuhmilchkugeln.

So sollen nun für g.U. und g.g.A. die Registrierungen und das Marketing besser überwacht werden. Die Registrierung soll schneller abgeschlossen werden. Für den Bereich g.t.S. soll der Zeitraum für „Tradition“ von 50 auf 30 Jahre verkürzt werden, da einige Länder einen längeren Zeitraum nicht für gerechtfertigt halten. Auch hier soll die Registrierung schneller gemacht werden.

Das „Qualitätspaket“ sieht auch einen neuen Begriff vor: „Bergprodukt“. Die Kommission will noch prüfen ob weitere Begriffe wie „Produkt der Insel-Landwirtschaft“ und „regionale Landwirtschaft und Direktvermarktung“ zugelassen werden sollen.

roRo

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