EU erlaubt Stevia als Süßungsmittel
Ernährung
Lebensmittelzusatzstoffe transparent gemacht
Am Monat hat die EU zwei Listen aus der EU-Verordnung 1333/2008 umgesetzt mit der die Sicherheit und Transparenz von Lebensmittelzusatzstoffen sicherer gemacht werden. EU-Gesundheitskommissar John Dalli hält die Umsetzung der Rechtsvorschriften für einen „Meilenstein in der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit“. Konsumenten und die Industrie können nun leichter in Erfahrung bringen, welche Zusatzstoffe erlaubt sind.
Zwei Listen
Die erste Liste gilt ab Juni 2013und beschreibt Zusatzstoffe, die für ein bestimmtes
Lebensmittel zugelassen sind. Die zweite Liste bezieht sich auf Zusatzstoffe in
Stoffen, die Lebensmittel zugesetzt werden dürfen, und wird 20 Tage nach
Veröffentlichung im Amtsblatt gültig.
Die Transparenz wird größer, weil die erlaubten Stoffe
nach Lebensmittelkategorien aufgeführt sind. vorher gab es mehrere Anhänge mit
drei verschiedenen Richtlinien, die überprüft werden mussten.
Generell sind mehr Zusatzstoffe zugelassen, je höher
ein Lebensmittel verarbeitet ist. Mit der zweiten Liste soll eine „Zuviel“ an
Zusatzstoffen vermieden werden.
Zusatzstoffe sind ein ewiger Streitpunkt zwischen
Verbraucher und Industrie. Seit März 2010 werden sie alle von der Europäischen
Lebensmittelbehörde neu bewertet. Die EFSA hat damit Zeit bis 2020 und zieht
die Stoffe vor, deren Bewertung schon länger zurück liegt oder wo es neue
wissenschaftliche Erkenntnisse gibt.
Ganz oben auf der Prioritätsliste stehen Farbstoffe.
Für 17 wurde diese bereits abgeschlossen, bei drei wurde die Verwendung nach
unten korrigiert. Diese Prüfungen brauchen ihre Zeit. Vorgezogen wurde wegen
neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Prüfung von Aspartam, die im September
2012 abgeschlossen sein soll.
Stevia erlaubt
In diesem Zusammenhang hat die EU am Montag Steviolglycosid
nach langem Verfahren zugelassen. Der Süßstoff aus der Stevia-Pflanze war lange
umstritten, hatte aber mit der Universität Hohenheim wissenschaftliche
Förderer. Der kalorienarme Stoff, süßer als Zucker, wird bereits von Firmen
vertrieben, die auf diesen Tag gewartet haben. Stevioglycosid ist nun in
mehreren Produkten zugelassen und trägt die Nummer E 960. Das Glycosid darf
jetzt in aromatisierten und fermentierten Milchprodukten, die auch erhitzt
worden sind, verwendet werden. Ebenso ist es für Speiseeis und Obst und Gemüse,
das in Essig, Öl oder Salzlake eingelegt ist zugelassen.
Die EFSA kam zu dem Schluss, dass Stevia weder
krebserregend noch gentoxisch ist und auch die Fruchtbarkeit nicht
beeinträchtigt. Als akzeptierte Tagesmenge wurde der Wert von 4 mg je Kilogramm
Körpergewicht festgelegt.
Lesestoff:
Zur Datenbank der Zusatzstoffe: https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FAD
Stevia: Schon im Sommer standen die Zeichen auf
Zulassung
roRo