EU fehlt bei Novel Food

Ernährung

EU: Keine Einigung über Novel Food

Bis in die späte Montagnacht wurde in Brüssel über eine Einigung über Novel Food diskutiert. Am Dienstag hat der EU-Ministerrat eingestanden, dass trotz Anstrengungen der ungarischen Ratspräsidentschaft nach insgesamt drei Jahren Diskussion letztlich kein Ergebnis vorliegt. Im Vordergrund stand dabei die Diskussion um Fleisch von geklonten Tieren.

Keine Balance gefunden

Die Einigung sollte sowohl den Verbrauchern als auch dem Handel gerecht werden. Konsumenten hätten eine Kennzeichnung vorfinden können und der Handel sollte ohne im Konflikt mit den Handelsregeln der WTO agieren können. Nach Angaben des EU-Rates scheiterte das Europäische Parlament daran, dass es keine Einigung über die Kennzeichnung gab.
Damit sind die folgenden Vorschläge des Rates obsolet geworden: Ein Verbot des Klonens in der EU, ein Verbot von Lebensmitteln von geklonten Tieren, als auch ein Verbot jeglicher Unterstützung des Klonens. Diese Vorschläge wären sofort in Kraft getreten. Des Weiteren verfallen die Vorschläge für Rückverfolgbarkeitssysteme für Nachkommen, Samen und Embryos geklonter Tiere und die entsprechende Kennzeichnung ihrer Lebensmittel.
Infolgedessen bleibt es dabei, dass Klonen in der EU nicht verboten ist und nach einer Zulassung Lebensmittel von geklonten Tieren vermarktet werden dürfen.

Mehr als Klonen

Die Novel Food Verordnung steht seit 2008 auf der EU-Agenda. Um die Verhandlungen schneller zu einem Ergebnis zu führen wurde über das Klonen separat verhandelt. Hierbei scheiterten die Vertreter nach elf Stunden Verhandlungsmarathon.
EU-Verbraucherkommissar John Dalli erinnerte an die bislang erzielten Einigungen über die Definition von Nanomaterialien und entsprechender verpflichtender Kennzeichnung, über eine schlankere Zulassung von Novel Food als auch über die Behandlung von traditionellem Lebensmitteln aus Drittstaaten. Das Scheitern der Gespräche über Klone bedauerte Dalli.
Dalli will sich nun die nächsten Schritte überlegen, wie es mit der Novel Food Verordnung und dem Klonen weitergehe.

Reaktionen

Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion bedauerte das Scheitern „in dieser für Verbraucher so sensiblen Frage“. Ausschlaggebend waren nach Holzenkamp vor allem die handelsrechtlichen Bedenken. Holzenkamp glaubt nicht, dass viele Lebensmittel von geklonten Tieren auf den Markt kommen, weil das Verfahren sehr teuer und aufwändig ist. Außerdem verweist er auf das Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde, die von solchen Lebensmitteln keine gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr erwartet.
Auch der Deutsche Tierschutzbund reagierte enttäuscht auf das Scheitern. Für ihn gehe das tierquälerische Klonen weiter und Verbraucher wissen nicht, ob sie solche Lebensmittel erwerben und verzehren. „Einen Wirtschaftszweig auf dieser Basis etablieren zu wollen, ist unethisch und widerspricht dem EU-recht“, erklärte Vizepräsidentin Brigitte Rusche. Der Anreiz, Tier zu klonen, entfalle nur, wenn deren Nachkommen verboten werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner wurde aufgefordert, ein neues Verfahren zu starten.

Lesestoff:
Im August nutze ein schottischer Bauer die unklare Rechtslage und stallte Nachkommen geklonter Tier ein
Ausführlich hat der Deutsche Ethikrat das Thema Klonen im Jahr 2009 diskutiert
Einen Bericht über das EFSA-Gutachten finden Sie hier

VLE

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