EU fehlt bei Novel Food
Ernährung
EU: Keine Einigung über Novel Food
Bis in die späte Montagnacht wurde in Brüssel über eine Einigung über Novel Food diskutiert. Am Dienstag hat der EU-Ministerrat eingestanden, dass trotz Anstrengungen der ungarischen Ratspräsidentschaft nach insgesamt drei Jahren Diskussion letztlich kein Ergebnis vorliegt. Im Vordergrund stand dabei die Diskussion um Fleisch von geklonten Tieren.
Keine Balance gefunden
Die Einigung sollte sowohl den Verbrauchern
als auch dem Handel gerecht werden. Konsumenten hätten eine Kennzeichnung
vorfinden können und der Handel sollte ohne im Konflikt mit den Handelsregeln
der WTO agieren können. Nach Angaben des EU-Rates scheiterte das Europäische
Parlament daran, dass es keine Einigung über die Kennzeichnung gab.
Damit sind die folgenden Vorschläge des
Rates obsolet geworden: Ein Verbot des Klonens in der EU, ein Verbot von
Lebensmitteln von geklonten Tieren, als auch ein Verbot jeglicher Unterstützung
des Klonens. Diese Vorschläge wären sofort in Kraft getreten. Des Weiteren verfallen
die Vorschläge für Rückverfolgbarkeitssysteme für Nachkommen, Samen und Embryos
geklonter Tiere und die entsprechende Kennzeichnung ihrer Lebensmittel.
Infolgedessen bleibt es dabei, dass Klonen
in der EU nicht verboten ist und nach einer Zulassung Lebensmittel von geklonten
Tieren vermarktet werden dürfen.
Mehr als Klonen
Die Novel Food Verordnung steht seit 2008
auf der EU-Agenda. Um die Verhandlungen schneller zu einem Ergebnis zu führen
wurde über das Klonen separat verhandelt. Hierbei scheiterten die Vertreter
nach elf Stunden Verhandlungsmarathon.
EU-Verbraucherkommissar John Dalli erinnerte
an die bislang erzielten Einigungen über die Definition von Nanomaterialien und
entsprechender verpflichtender Kennzeichnung, über eine schlankere Zulassung
von Novel Food als auch über die Behandlung von traditionellem Lebensmitteln
aus Drittstaaten. Das Scheitern der Gespräche über Klone bedauerte Dalli.
Dalli will sich nun die nächsten Schritte
überlegen, wie es mit der Novel Food Verordnung und dem Klonen weitergehe.
Reaktionen
Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion bedauerte
das Scheitern „in dieser für Verbraucher so sensiblen Frage“. Ausschlaggebend
waren nach Holzenkamp vor allem die handelsrechtlichen Bedenken. Holzenkamp
glaubt nicht, dass viele Lebensmittel von geklonten Tieren auf den Markt
kommen, weil das Verfahren sehr teuer und aufwändig ist. Außerdem verweist er
auf das Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde, die von solchen
Lebensmitteln keine gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr erwartet.
Auch der Deutsche Tierschutzbund reagierte
enttäuscht auf das Scheitern. Für ihn gehe das tierquälerische Klonen weiter
und Verbraucher wissen nicht, ob sie solche Lebensmittel erwerben und
verzehren. „Einen Wirtschaftszweig auf dieser Basis etablieren zu wollen, ist
unethisch und widerspricht dem EU-recht“, erklärte Vizepräsidentin Brigitte Rusche.
Der Anreiz, Tier zu klonen, entfalle nur, wenn deren Nachkommen verboten
werden. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner wurde aufgefordert, ein
neues Verfahren zu starten.
Lesestoff:
Im August nutze ein schottischer Bauer die
unklare Rechtslage und stallte Nachkommen geklonter Tier ein
Ausführlich hat der Deutsche Ethikrat das
Thema Klonen im Jahr 2009 diskutiert
Einen Bericht über das EFSA-Gutachten finden
Sie hier
VLE