EU-Lebensmittelkennzeichnung

Ernährung

Kennzeichnung von 100 Gramm Wurstsalat

In der letzten Woche hat das Europäische Parlament den Durchbruch bei der Lebensmittelkennzeichnung verkündet. Am Mittwoch steht die Zustimmung des Ministerrates aus und im Juli soll im Europäischen Parlament das Paket beschossen werden. Am Dienstag haben die Berichterstatter der europäischen Parteien vor Journalisten in Brüssel den Stand vor den beiden letzten Zustimmungen noch einmal zusammengefasst. Der EU ist die Zustimmung wichtig. Struan Stevenson von den schottischen Konservativen will ein weiteres Desaster wie bei der Novel Food-Verordnung verhindern. Dort scheiterte das Gesamtpaket, weil sich die EU nicht über das Thema Klonen einig werden konnte.
Nach drei Jahren Arbeit will auch Renate Sommer, christdemokratische Europapolitikerin und Berichterstatterin der Verordnung EU28/2008, diese auch erfolgreich beenden. Es musste ein Kompromiss gefunden werden, der Verbrauchern eine klare Produktkennzeichnung vermittelt und die Industrie nicht übermäßig belastet. Keine der europäischen Parteien will den Entwurf scheitern sehen.

Herkunftskenzeichnung

Eine der umstrittensten Punkte ist die Herkunftskennzeichnung. Für Rindfleisch ist die Herkunftsangabe seit BSE sowieso schon verpflichtend. Der vorliegende Entwurf sieht jetzt eine generelle Herkunftsangabe für Zutaten vor. Mit Ausnahmen. Wie also wird künftig der Wurstsalat gekennzeichnet werden müssen? Die EU antwortet mit einem entschiedenen „Kommt darauf an!“
Kleine und Handwerksbetriebe sollen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden. Doch wer dazu zählt müssen die Mitgliedsländer einzeln noch definieren. Nach Renate Sommer konnte keine einheitliche Definition für 27 unterschiedliche Länder gefasst werden. Die Ausnahme gilt aber auch nur, wenn die Ware lose, also unverpackt angeboten wird. Bäcker und Metzger haben damit keine Probleme. Wie aber sieht es beim Wurstsalat im Becher mit Deckel aus, der im Lebensmittelhandel als lose Ware gilt?
Hier kommt es darauf an, wer den Salat hergestellt hat. Grundsätzlich, so Sommer, ist eine Ware, die der Handel zunächst einmal auspackt, schon mal keine lose Ware. Sie müsste also gekennzeichnet werden. Doch ist der Wurstsalat grenzwertig, wenn er von einem Metzger mit handwerklicher Herstellung kommt. Dann bräuchte , wie die Wurst an der Bedientheke, die Herkunft nicht angegeben werden.
Sollte also das Kennzeichnungspaket im Juli wirklich durch gewunken sein, dann sind die Mitgliedsländer mit der Feindefinition dran.

Wird die Wurst teurer?

Renate Sommer äußerte sich auch zu der Vermutung, dass die neue und umfassendere Kennzeichnung die Ware teurer macht. „Wir hoffen, dass dieses Problem in Grenzen gehalten wird“, so Sommer. Wer Tomaten, Gewürze aber auch Schweinefleisch jeweils nach Preis von wechselnden Händlern kauft, der bräuchte einen Vorrat an Etiketten oder eine ausgewiefte Lagerhaltung. Doch ob die Ware am Ende wirklich teurer wird, ist noch nicht bewiesen.

Kennzeichnung und Tiertransporte

Die Kennzeichnungsverordnung hätte noch vielfältiger ausfallen können. Der Vorschlag der niederländischen Grünen, den Anteil an Kinder- und Zwangsarbeit angeben zu müssen, wurde bereits in der ersten Parlamentslesung einkassiert.
Doch die Herkunftsangaben geben erfahrenen Verbrauchern Informationen, die eigentlich woanders geregelt werden. In der Debatte steht die Dauer von Tiertransporten. Immer wieder gibt es Vorstöße, den Transport auf acht Stunden zu begrenzen. Möglicherweise wird das hinfällig, denn Carl Schlyter von den Europagrünen gibt den Verbrauchern die Lesart der Herkunftsangaben vor. Rindfleisch: Erzeugt in Irland und geschlachtet in Spanien: Daraus können Verbraucher ableiten, dass die Fleischstückchen im Menü schon zwei lange Fahrten hinter sich gebracht haben. Und dann entscheidet er, ob er es kauft oder nicht.

Mit Verbraucherwünschen prahlen

Erzeuger, Verarbeiter und Händler können aus der neuen Kenzeichnungspflicht aber auch viel Positives ziehen. Verbraucher wünschen sich regionale Produkte, keine Käseimitate und bestimmte Produktionsstandards. Ob die Konsumenten davon Ahnung haben oder nicht, spielt immer weniger eine Rolle. Wichtig ist, dass an der Ladenkasse das Produkt gegen Geld eingetauscht wird. Wer also auf seinem Produkt mit Angaben prahlen kann, die Konsumenten wünschen – der besteht im Markt.

Roland Krieg (Text und Fotos)

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