EU plant neue VO für Kindernahrung

Ernährung

EU plant neue VO für Kindernahrung

Der EU-Rat hat am Donnerstag für eine ersten Lesung im EU-Parlament einer neuen Verordnung zugestimmt, die Nahrungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder beschreibt. Die Verordnung umreißt einen eigenen Rechtsrahmen, der sich von normalen Lebensmitteln unterscheidet. Damit sollen Gesetzeslöcher gestopft und eine Harmonisierung in allen EU-Mitgliedsländern erreicht werden. Bislang werden diese Nahrungsmittel in Mitgliedsländern unterschiedlich behandelt. So wird Säuglingsnahrung schon mal als Spezialnahrung für Schwangere oder im normalen Portfolio angeboten. Das widerspräche den Regeln des gemeinsamen Binnenmarktes.

Die neue Verordnung soll die Direktive 2009/39/EC ersetzen, die sich mit Lebensmitteln für bestimmte Ernährungszwecke beschäftigt. Diese Verordnung vom 06. Mai 2009 legt die speziellen Rezepturen und Kennzeichnung für Nahrungsmittel fest, die für besondere Gruppen, wie Schwangere, Ältere oder Kinder entwickelt werden.

Die neue Verordnung wird vier Kategorien von Lebensmittel beschreiben: Säuglings- und Folgenahrung, verarbeitete Nahrung auf Getreidebasis für Kleinkinder, Nahrung für spezielle medizinische Indikation und diätetische Lebensmittel für die Gewichtskontrolle. Milchbasierende Getränke, die heute als „Milch für Heranwachsende“ vermarktet werden, werden von dieser Verordnung ausgeschlossen. In Absprache mit der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA werde geprüft, ob Sportlernahrung in die Verordnung aufgenommen werden soll. Ein Termin für die erste Lesung im EU-Parlament steht noch nicht fest.

roRo

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