EU veröffentlicht Positivliste der Aromen

Ernährung

Positivliste erlaubter Aromastoffe

Zwei neue Rechtsvorschriften der EU aus dieser Woche, wollen die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmittel sicherer machen. Die EU hat eine Liste vorgelegt, in der die zulässigen Aromastoffe aufgeführt sind, die von der Lebensmittelindustrie verwendet werden.

Aromastoffe werden seit langem in vielen Lebensmitteln verwendet, um bei Erfrischungsgetränken, Süßmitteln, bei Brot oder auch in Joghurt den Geschmack zu verändern oder zu verstärken. Die Aromastoffe sind von der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) in den letzten Jahren europaweit bewertet worden und die Verordnungen informieren Verbraucher und Industrie gleichermaßen über die Verwendung. „Es wird leichter in Erfahrung zu bringen sein, welche Aromen in Lebensmitteln verwendet werden können“, erläuterte EU-Gesundheitskommissar John Dalli.

Eine Liste mit 2.100 zulässige Aromastoffen und 400 weitere, die noch auf Bewertung der EFSA warten, werden an die Verordnung EG 1334/2008 angehängt. Die Liste gilt ab dem 22. April 2013, um der Industrie eine Anpassungszeit zu gewähren. Alle nicht auf der Liste aufgeführten Aromastoffe werden nach 18 Monaten in der Anwendung verboten.

Die zweite Durchführungsverordnung betrifft die gleiche Richtlinie, aber Übergangsmaßnahmen für Aromen aus Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind. Dieser Anhang gilt ab dem 22. Oktober 2012.

Lesestoff:

Die Liste der zulässigen Aromen finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FFL In der oberen Zeile müssen Sie auf „Flavourings“ klicken und erhalten die Gesamtliste.

roRo

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