Farbenstreit
Ernährung
Kennzeichnung für Lebensmittelfarbstoffe
Ab heute müssen bestimmte Farbstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt sind mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ versehen werden. Es geht um sechs Farbstoffe und eine ungenaue Aussage.
Mehr individuell als generell
Schwung in die Debatte um Farbstoffe hat eine britische Studie ausgelöst, die Tartrazin (E102), Chinolingelb (E104), Gelborange (E110), Cochenillerot (E124) und Azorubin (E122) in Verbindung mit verminderter Aufmerksamkeit und gesteigerter Aktivität bei Kinder gebracht hat. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam 2008 zu dem Ergebnis, dass Zusammenhänge mehr individuell als generell zu finden sind.
Im November 2009 hat eine Neubewertung ähnlich diffuse Ergebnisse hervorgebracht. Allurarot AC (E129) kam in der Zwischenzeit noch dazu. John Larson, Vorsitzender des Ausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe, bekannte zwar, dass keine Daten inklusive der britischen Studie vorlägen, die einen Kausalzusammenhang zwischen Farbstoffe und Hyperaktivität begründeten, doch hätten aus verschiedenen Gründen auf Basis verschiedener Daten die täglich erlaubten Aufnahmemengen für drei der Farbstoffe reduziert werden müssen: Für E104, E110 und E124. Für die drei anderen Farbstoffe wurden die aktuellen Werte beibehalten. Nur für Tartrazin lägen intolerable Hautreaktionen vor.
Ab heute müssen alle sechs Farbstoffe gekennzeichnet werden.
Keine wissenschaftliche Grundlage
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hingegen forderte vor einer Kennzeichnung eindeutige wissenschaftliche Grundlagen für Warnung oder gar Verbot. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst: „Gefühlte Risiken machen Verbraucher unsicher. Das darf nicht passieren. Grundlage für solche Warnhinweise können und dürfen nur belastbare, wissenschaftlich ermittelte Daten sein, die sich auf wirkliche Gesundheitsrisiken beziehen. Diese liegen hier eindeutig nicht vor.“
Das Auge isst mit
In Grundnahrungsmittel dürfen keine Farbstoffe verwendet werden. Bei der Verarbeitung geht die natürliche Farbe verloren, sie kann auch saisonal in den Ausgangsprodukten schwanken. Dennoch bevorzugt der Verbraucher beim Einkauf „farbige“ Produkte, die er mit Frische und dem Produkt selbst in Verbindung bringt.
Die jetzt kennzeichnungspflichtigen Farbstoffe werden hauptsächlich in Erfrischungsgetränken, Backwaren und Desserts verwendet.
Neubewertung nur der Anfang
Im April 2010 hat die EFSA drei weitere Farbstoffe neu bewertet. Für Brilliant Black BN (E151) hat die EFSA den aktuellen Wert der erlaubten täglichen Einnahme bestätigt, für Braun HT (E155) halbiert und für Braun FKK (E154) wegen mangelnder Daten aus der Toxikologie noch keinen Abschluss gefunden. 30 weitere Farbstoffe werden in den nächsten Jahren nach und nach neu bewertet.
roRo