Federweißer muss gären

Ernährung

Was nicht gärt, ist kein Federweißer

Für dieses Jahr wird eine sehr frühe Traubenernte erwartet. Auf Grund der sehr heißen und trockenen Temperaturen der letzten Wochen und Monate gehen die Winzer davon aus, dass bereits Mitte August die ersten frühen Traubensorten geerntet werden können. Kurz danach beginnt dann auch die Zeit des „Federweißen“. Für viele Winzer ist der Verkauf gärenden Traubenmostes ein lukratives Geschäft, bei dem es häufig darum geht, sein schnellverderbliches Produkt rasch auf den Markt zu bringen und die Gunst des Verbrauchers für das erste aus den Früchten des Rebstocks erzeugte Produkt des Jahres zu gewinnen.

Allerdings dürfen Winzer unter dem Begriff „Federweißer“ nur solche Produkte verkaufen, die sich tatsächlich in einem Gärprozess befinden. Darauf weist der Bauernverband Rheinland-Nassau hin. Das Verwaltungsgericht in Trier hat in einem aktuellen Rechtsstreit (AZ: 2 K 14789/17) die Notwendigkeit des Gärens unterstrichen. Die Richter hatten zu entscheiden, ob es weinrechtlich zulässig sei, dass auf dem Etikett mit dem Begriff „Federweißer“ geworben werde, auch wenn es sich nicht um ein aktuell gärendes Produkt handle.

roRo

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