Gaukler „Clean Label“

Ernährung

„Clean Labels“ oft als überflüssig enttarnt

„Ohne Zusatz von Konservierungsstoffen“ prangt auf manchen Markensalaten. Verbraucher greifen gerne zu, weil die Auslobung eine Natürlichkeit des Produktes verspricht – aber keinen Wahrheitsgehalt. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei einer Überprüfung von 151 Produkten herausgefunden, deren „Clean Label“ untersucht wurden.
Doch sind in der Zutatenliste Essigsäure, andere Säuerungsmittel oder Senfsaat aufgelistet, die wegen der besseren Konservierung beigefügt wurden.
Manches Fruchtsaftgetränk wirbt mit dem Zusatz „ohne künstliche Aromastoffe“. Doch nach Aromaverordnung dürfen dem Produkt keine künstlichen Aromastoffe hinzugefügt werden. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ wertet die Verbraucherzentrale.

Unverfänglicher Ersatz
„Vielfach werden missliebige Zutaten kurzerhand durch scheinbar unverfängliche ersetzt“, urteilt die Verbraucherzentrale. Die „sauberen Versprechen“ seien oft ein überflüssiges Marketinginstrument.
Hintergrund sind Bestrebungen die E-Nummern, die oft ein schlechtes Image haben, durch andere Stoffe zu ersetzen. Ersetzt werden die Stoffe durch andere Zutaten, die nicht gekennzeichnet werden müssen, aber die gleiche Wirkung haben.
So wurden bei 68 Produkten – die laut Verpackungsangabe zum Würzen auf Geschmacksverstärker – wie Glutamat – verzichten, andere geschmacksverstärkende Zutaten – zum Beispiel Hefeextrakte – verwendet. Doch Hefeextrakte enthalten ebenfalls Glutamat, was jedoch nicht angegeben werden muss. Rund zwei Drittel der Lebensmittel erhielten ihr Aussehen zum Anbeißen ausdrücklich nicht durch künstliche Farbstoffe, sondern ebenfalls durch andere Ingredienzien – etwa durch Rote-Beete-Saft oder Spinat, stellten die Verbraucherschützer fest. Auch bei der Verwendung von Aromastoffen griffen die Hersteller in die Trickkiste: Bei sieben von zehn Produkten, die laut Etikett „ohne künstliche Aromen“ hergestellt wurden, verwendeten sie stattdessen Geschmackstoffe, die nicht als künstlich gelten, jedoch trotzdem aus dem Labor stammen. Der Wildwuchs an verwendeten Formulierungen (59 unterschiedliche Bezeichnungen bei 151 Produkten), die allesamt auf den Verzicht von Chemie hindeuten, ist für Verbraucher in ihrer großen Bandbreite höchst verwirrend.

Verbraucherzentrale fordert mehr Vorgaben
Das Fazit der bundesweiten Überprüfung ist eindeutig: „eine höhere Qualität bei Lebensmittelprodukten, die explizit auf bestimmte Zusatzstoffe verzichten, ist kaum erkennbar.“ Die Saubermannaussagen trügen eher dazu bei, „Verbrauchern beim Kauf eine falsche Verlässlichkeit vorzugaukeln.“ Die Angabe „ohne Geschmacksverstärker“ solle nur dann zulässig sein, wenn auch auf Ersatzstoffe verzichtet würde. Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlen bei der industriellen Produktion möglichst naturbelassener Lebensmittel europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben.

Lesestoff:
Den umfangreichen Bericht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) finden Sie auf www.vz-nrw.de

roRo; Foto: VZ NRW

Zurück