Gefährliche Schlankheitsmittel

Ernährung

Nahrungsergänzungsmittel sind nicht ungefährlich

Zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel und dem Frühjahr ist die Zeit,  an seine Figue zu denken. Schlankheitsmittel versprechen da viel, helfen aber nur wenig. Das stellt das Bundeamt für Verbraucheschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wiederholt fest. Gerne werden Nahrungsergänzungsmittel in Tabletten-, Pulver und Kapselform angeboten und erinnern damit an Arzneimitel. Doch das sind sie nicht. Nahrungsergänzungsmittel sollen dem Körper in ergänzung zu rgesunden ernährung Vitamine und Mineralstoffe zuführen. Vor allem Mittel aus dem Internet enthalten illegale Substanzen, die oftmals zum Tode führen können. Denn Nahrungsergänzungsmittel müssen nicht wie Arzneimittel ein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen, indem sie ihre gesundheitliche Unbedenkklichkeit beweisen müssen.

Seit 2013 kontrolliert die Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ (G@ZIELT) die Produkte im Auftrag der Bundesländer. LFGB steht für Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Anzeigen von Mitteln, die in Deustchalnd nicht verkehrsfähig sind, werden gelöscht. Die Europäer tauschen sich dabei über das Schnellwarnsysrem RASFF aus. Gefunden werden beispielsweise:

Synthetischer Wirkstoff – Sibutramin

Sibutramin, das als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht in Arzneimitteln verwendet worden war, wurde 2010 aufgrund seiner massiven Nebenwirkungen als Arzneimittelwirkstoff in der EU verboten. Dennoch wurden immer wieder Lebensmittel gefunden, die Sibutramin enthielten. Die Sibutramingehalte lagen dabei teilweise weit über den therapeutisch eingesetzten Dosierungen. Es kam sogar zu Todesfällen. Bei den Produkten handelte es sich um als Nahrungsergänzungsmittel vertriebene Erzeugnisse oder Aufgussgetränke, die als „Slimming Tea“ oder „Weight loss coffee“ angeboten wurden.

Industriechemikalie – 2,4-Dinitrophenol

In Produkten aus dem Internet finden sich oftmals auch chemisch-synthetische illegale Beimischungen, wie 2,4-Dinitrophenol (DNP). Dabei handelt es sich um eine Industriechemikalie, die bei der Synthese von Farbstoffen, Holzschutzmitteln, Insektiziden und Sprengstoffen verwendet wird. Wenn DNP in geringer Dosis über einen längeren Zeitraum eingenommen wird, kann es zu Schädigungen von Leber, Niere, Blutbildung, Herz-Kreislauf- und Nervensystem kommen. In verschiedenen Ländern gab es in den vergangenen Jahren mehrere Todesfälle, die auf den Konsum von Produkten mit unerlaubt zugesetztem DNP zurückzuführen waren.

Synephrin und Koffein – riskante Kombination

Einige als „rein pflanzlich“ deklarierte Nahrungsergänzungsmittel enthalten bedenkliche natürliche Wirkstoffe wie Synephrin, das den Energieverbrauch erhöhen, die Nahrungsaufnahme reduzieren und die Magentätigkeit steigern soll. Synephrin kommt in geringen Mengen in vielen Zitrusfrüchten vor. In Schlankheitsmitteln wird Synephrin meist in hohen Mengen in Kombination mit Koffein angeboten. Das Synephrin wird dabei meist hinter der Bezeichnung Bitterorangenextrakt versteckt, das Koffein hinter der Bezeichnung pflanzlicher Extrakte wie Guarana, Kaffee oder Grüntee-Extrakt. Synephrin und Koffein wirken beide auf das Herz-Kreislauf-System. Die Einnahme solcher Kombinationspräparate kann gefährliche Folgen haben, die von Schlafstörungen, Bluthochdruck und Herzrasen bis zu Kammerflimmern und Herzinfarkten reichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Gewicht reduzieren wollen, sollten beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln Folgendes beachten:

Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine pharmakologische Wirkung entfalten. Sie dienen nur der Ergänzung der Ernährung. Seien Sie daher skeptisch bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!

Seien Sie vorsichtig bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Erfahrungsberichte und Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.

Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen. Überprüfen Sie beim Online-Shopping das Impressum des Anbieters auf Vollständigkeit.

Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können gegebenenfalls in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Eine Einfuhr wäre demnach verboten – der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen. Dem Besteller droht dann eine Anzeige.

Lesestoff:

Flyer „Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln – Was Verbraucher wissen sollten“:
www.bvl.bund.de/nahrungsergaenzungsmittel

roRo

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