Getäuscht oder nicht gewusst?
Ernährung
Wie viel Tee ist in der Wurst?
Es bleibt eine schwierige Frage. Die Stiftung Warentest hat 207 Geflügelwurst-Produkte untersucht. Hintergrund sind Verbraucherbeschwerden, dass nicht nur Geflügelfleisch in der Geflügelwurst steckt. Die Tester sagen, Verbraucher fühlen sich getäuscht. Die Tester räumen aber auch ein, dass die Produkte oftmals gemäß dem Lebensmittelbuch hergestellt– also nicht verboten sind. Darauf legt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) schon länger wert.
Der Test
Schweinefleisch in Geflügelleberwurst, Rindfleisch in der Truthahnsalami und Speck in der Putenwiener: Weil Kunden sich bei der Stiftung Warentest beschweren und getäuscht fühlen, haben sich die Tester 207 Produkte einmal ganz genau angeschaut. Im März kauften sie Geflügelfleischerzeugnisse beim Discounter, im Supermarkt und Bioladen. Sie schauten ganz genau auf die Zutatenliste, um zu sehen, ob die Bezeichnung zum Produkt passt. Ist anderes Fleisch drin, wenn ja wie viel?
Das Ergebnis
Nur wer genau hinschaut, sieht, welches Fleisch er tatsächlich
kauft. Nur zehn Produkte geben bereits in der Verkehrsbezeichnung den Hinweis,
dass Geflügelfleisch nur einer von mehreren Bestandteilen Fleisch ist. Wie viel
davon enthalten ist, werde nur im Ausnahmefall genannt.
Weist der Name des Produktes nicht schon die
Fleischsorten aus, dann müssen Kunden in die Zutatenliste schauen. Dabei hat
die Stiftung Warentest herausgefunden, dass „überwiegend fast so viel Fleisch
vom Schwein verarbeitet wird, wie von Geflügel“. Purland
Delikatess-Geflügelleberwurst und Wiltmann Geflügel-Leberwurst enthalten
lediglich 20 Prozent Pute und 26 Prozent Truthahn.
Bei Aldag Truthahn-Leberwurst helfe aber auch nicht der
Blick auf die Zutatenliste, da diese mit grüner Schrift vor grünem Hintergrund aufgedruckt
ist.
Was ist erlaubt?
Verbraucher fühlen sich getäuscht, wenn nicht das drin
ist, was sie meinen, was drin zu sein hat. Das Handwerk orientiert sich am
Deutschen Lebensmittelbuch. Und da darf, so räumen auch die Tester ein, auch
Rind und Schwein verwendet werden.
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sagen
ganz klar: „Fleischerzeugnisse und Erzeugnisse mit einem Zusatz oder
Fleischerzeugnisse, in deren Bezeichnung nicht auf eine besondere Tierart
hingewiesen wird, werden aus Teilen von Rind und/oder Schwein hergestellt.
Rindfleisch und Schweinefleisch sind gegeneinander austauschbar“.
So enthält die Putensalami von„Chiemgauer Naturfleisch“
nur 50 Prozent Pute. Die andere Hälfte ist Bio-Schwein und trägt den Aufkleber „regional
& fair“.
Antrag auf Änderung Lebensmittelbuch
An diesem Punkt reden Industrie und Verbraucher
aneinander vorbei. Die untersuchte Ware ist nicht verboten und wenn sich
Verbraucher getäuscht fühlen, dann haben umgekehrt die Metzger aber nicht
getäuscht. Doch wer kennt die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches?
Deswegen hat die Stiftung Warentest den Antrag
gestellt, die Leitsätze neu zu formulieren, so dass sie die Produkte so
beschreiben, wie sie derzeit auch im Handel sind. Dann entsprächen die Erzeugnisse
auch den Verbrauchererwartungen.
Aber auch ein gutes Zeugnis
In den Leitsätzen steht auch, dass ein Produkt zu 100 Prozent aus dem Fleisch hergestellt werden muss, wenn es den Zusatz „rein“ im Namen trägt. Also „reine Geflügelwurst“ beinhaltet weder Rind noch Schwein. Und hier hat das Testergebnis sehr erfreuliches hervorgebracht: 105 von 207 Produkten enthalten ohne besonderen Hinweis nur Geflügelfleisch. Das sind 51 Prozent. „Hier zeigt sich“, so die Tester, „das sich die redliche Herstellungspraxis bereits heute danach richtet, was Verbraucher erwarten.“
Lesestoff:
Zur Grünen Woche hatte der BLL für Herd-und-Hof.de
Beispiele zusammengestellt, wo Verbrauchererwartungen und Industriehandeln
auseinandergehen
Im Internet finden sie das Deutsche Lebensmittelbuch
mit seinen Leitsätzen auf der Seite www.verbraucherkompass.de
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