Glaubwürdige Werbeaussagen

Ernährung

Health Claims der EU gelten seit dem 01. Juli

Milch ist schon lange nicht mehr Milch und Brot schon lange nicht mehr Brot. Wer als Verarbeiter oder Händler in der Konsumvielfalt noch auffallen will, der schreibt seinen Produkten gerne noch weitere Fähigkeiten zu: „Verbessert die Leistungsfähigkeit“, „beugt Osteoporose vor“ und „stimuliert die Abwehrkräfte“. Nicht nur Verbraucher hegen berechtigte Zweifel an solchen Versprechen – auch Wissenschaftler sind mit solchen Aussagen nicht zufrieden. Die EU hatte daher bereits im Dezember 2006 nach langem Für und Wider, die Verordnung EG 1924/2006 veröffentlicht, die seit gestern in Kraft getreten ist. Es geht um Health Claims: Gesundheitsbezogene Angaben auf der Verpackung. Die EU spart sich dabei die Definition, was ein „funktionelles Lebensmittel“ ist, welchen „Mehrwert“ es über die Nährfunktion hinaus noch aufweist.

Transparenz und Schutz vor Irreführung
Generell dürfen, so das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder Ampel für Health Claimsirreführend sein. Nach dem deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch müssen Werbebehauptungen, die eine Beziehung zwischen den Wirkungen von Lebensmitteln oder Lebensmittelbestandteilen und der Gesundheit herstellen, wissenschaftlich hinreichend gesichert sein, um den Verbraucher nicht zu täuschen. Dabei müssen alle wissenschaftlichen Daten berücksichtigt und die Nachweise von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgewogen werden.
Erlaubt sind gesundheitsbezogene Angaben nur noch, wenn das Lebensmittel ein bestimmtes Nährwertprofil aufweist. Krankheitsbezogene Aussagen sind verboten. Neu in der EU sind Angaben, wie sie in der Abbildung des BfR gelb eingefärbt sind: Angaben über eine Verringerung einer Krankheit und über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern brauchen eine Zulassung durch die EFSA.

Etikettenschwindel?
Probiotischer Joghurt ist noch als Joghurt für den Verbraucher erkennbar. Andere Produkte hingegen kommen als Pulver oder Kapsel auf den Markt. Prof. Dr. med. Bischoff, Ernährungsmediziner von der Universität Hohenheim, sieht die Grenze zwischen Lebensmittel und Arzneimittel immer mehr verschwinden. Viele Hersteller ließen ihr Produkt nicht mehr als Arzneimittel zu, „um so die strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zu umgehen und zu sparen“. Daher gibt es eine rechtliche Grauzone bei den so genannten Functional Foods, die Verbrauchern gesundheitliche Vorteile versprechen. Die Health Claims – Verordnung hält Dr. Bischoff daher für sinnvoll. Sie „schützt den Verbraucher vor unhaltbaren Versprechungen der Lebensmittelindustrie.“ Es profitieren aber auch seriöse Firmen die durch die Verordnung einen fairen Wettbewerb erfahren und ihre Innovationen schützen können.
Wer jedoch gesund ist und sich ausgewogen ernährt, der kann auf Zusatzfunktionen im Essen verzichten. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen, können funktionelle Lebensmittel sinnvoll sein. Prof. Bischoff grenzt ein: „Die Eigen-Prophylaxe ersetzt bei Krankheiten aber nicht den Arzt“.

Weißmehlkeks mit Ballaststoff
Heute werden Sie kaum Veränderungen in den Regalen der Geschäfte finden. Die EU-Länder haben noch bis Ende Januar 2008 Zeit, eine Liste mit Health Claims an die EU zu übermitteln. Dann wird die EFSA bis spätestens am 31. Januar 2010 eine Europäische Gemeinschaftsliste erstellt haben. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Der Verband der Unabhängigen Gesundheitsberater UGB bemängelt, dass der Gesetzestext offen lässt, wie viel Zucker denn überhaupt zu viel ist. Auf den ersten Blick scheinen Weißmehlkekse, die mit Ballaststoffen angereichert sind, gesünder zu sein. Aber sie bleiben immer noch eine Süßigkeit. Der UGB stützt sich auf Aussagen von Verbrauchern, die von einem Produkt mehr verzehren würden, wenn es „reich an Calcium“ ist. Zwei von drei Verbrauchern glauben, dass „fettarme“ Kekse „ziemlich gut“ oder „sehr gut“ sind. Nur das andere Drittel erkennt bei den Nährwertangaben überhaupt den hohen Zuckergehalt im Nährwertprofil.
Hier gehen die Verbraucherleitbilder auseinander. Die Lebensmittelindustrie geht von einem aufmerksamen und verständigen Kunden aus – Verbraucherschützer sehen den Konsumenten durch die Reizüberflutung der Werbung im Hintertreffen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) „begrüßt grundsätzlich die neue Health Claims – Verordnung. Sie kann dem Verbraucher eine Hilfestellung bei der Lebensmittelauswahl sein. Dennoch wird das Inkrafttreten der Verordnung mit einer umfangreichen Kennzeichnung allein keine Verbesserung des Ernährungsverhaltens bzw. des Lebensstils bewirken können.“ DGE und UGB wünschen sich eine flächendeckende Verbraucheraufklärung und -bildung.

Lesestoff:
Fragen und Antworten sowie hintergrundmaterial gibt es bei www.bfr.bund.de, www.dge.de, www.ugb.de und www.vzbv.de

VLE; Grafik: BfR

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