Honig im Bundestag

Ernährung

Bund unterstützt Kommissionsvorlage zu GVO-Pollen im Honig

Nach dem Mais ging es am Donnerstag im Bundestag um eine weitere Frage nach gentechnisch veränderten Bestandteilen. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem „Honig-Urteil“ festgestellt, dass Pollen eine Zutat sind und daher gekennzeichnet werden muss, sollten die Pollen von Pflanzen stammen, die gentechnisch verändert wurden. Etwa ein Jahr später vertrat die EU-Kommission die Auffassung, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil des Honigs sei, weswegen Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht gekennzeichnet werden muss. Das würde auch beispielsweise auch für sortenreinen Rapshonig gelten, der aus gentechnisch verändertem Raps erzeugt wird.

Bündnis 90/Die Grünen hatten in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, bei den laufenden Trilog-Gesprächen in Brüssel auf die Sichtweise des EuGH zu drängen, damit Verbraucher eine Wahlfreiheit haben. Falls das scheitern sollte, wäre als Mindestmaß der Verzicht in der Honig-Richtlinie sinnvoll, Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen als „natürlichen Bestandteil“ zu bezeichnen.

Empfehlung des Agrarausschusses

Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die Sichtweise der Kommission. Die Kennzeichnung erfolgt nur bei Überschreitung des Grenzwertes von mehr als 0,9 Prozent GVO-Anteil im Lebensmittel. Der Anteil von Pollen im Honig liegt aber zwischen 0,01 und 0,5 Gramm. Deshalb müsse schon alleine wegen Unterschreitung des Grenzwertes keine Kennzeichnung erfolgen.

Die SPD unterstützt die Kennzeichnung, weil damit die Wahlfreiheit für die Verbraucher gegeben ist und sich deutsche und europäische Imker gegenüber anderen Honigen abgrenzen können. Dennoch werde der Antrag abgelehnt. Zum einen sind die Trilog-Gespräche mittlerweile beendet, zum anderen war die Kennzeichnung nicht Gegenstand der Triloge.

Einzig die Fraktion Die Linke folgt dem Antrag der Grünen. So fiel auch die namentliche Abstimmung aus. Der Antrag wurde mit 448 zu 110 Stimmen abgelehnt.

roRo

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