"Illegale Agrargifte" in Beeren?
Ernährung
Wissenschaftler relativieren Greenpeace-Untersuchung
> "Gift in Strauchbeeren" hat das Greenpeace - Einkaufsnetz bei einer seiner berüchtigten Probetouren gefunden. Das Sommerloch ist tief und so hat die Meldung es auch wieder bis in die Nachrichten geschafft. 28 Proben aus konventionellem Anbau hat die Umweltschutzorganisation untersucht und dabei in 89 Prozent Rückstände von Pestiziden gefunden. Das ist schlimm genug und so weit richtig. Greenpeace erhob allerdings darüber hinaus den Vorwurf, deutsche Verbraucher hätten es auf Stachelbeeren und Johannisbeeren mit "illegalen Agrargiften" zu tun und hatte von der Bestätigung einer illegalen Anwendung von Pestiziden an Beerenobst durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesprochen. Nach Aussage von Jochen Heimberg, Sprecher des BVL, ist eine abschließende Aussage über die Zulässigkeit der festgestellten Anwendungen noch nicht möglich.
Auch wenn der Vorwurf der Umweltschützer falsch oder zumindest nicht erwiesen ist, deckt er trotzdem einen Schwachpunkt im komplizierten, rechtlichen Gefüge rund um Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland auf. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz sieht vor, dass ein Mittel nur für die Nutzung in einer bestimmten Kultur zugelassen wird. Das heißt: was für Erdbeeren zur Bekämpfung einer Pilzkrankheit zugelassen ist, ist es für Johannisbeeren nicht automatisch auch. Gerade für kleine, wirtschaftlich nicht so interessante Kulturen - und dazu gehören auch die untersuchten Johannis- und Stachelbeeren - lohnt sich der Aufwand für die Zulassung für viele Firmen nicht. So sind eine Menge Lücken für den Pflanzenschutz entstanden. Das Pflanzenschutzgesetz sieht hierfür die Möglichkeit vor, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Bei "Gefahr im Verzug" oder bei besonderem Befallsdruck durch einen Schädling können Landwirte oder Obstanbauer eine Ausnahmegenehmigung durch eine Pflanzenschutzbehörde vor Ort erhalten.
In der Tat illegal ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff Parathion enthalten - auch den hat Greenpeace gefunden -, da die entsprechenden Zulassungen im Jahr 2002 widerrufen wurden. Die erhobenen Vorwürfe sind nicht neu. Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung gab es immer wieder Hinweise darauf, dass nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel in Beerenobst angewandt werden. Im BVL wurde im Frühjahr 2005 mit den Bundesländern in einer Arbeitsgruppe eine gezielte Kontrolle der Anwendung solcher Mittel beschlossen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Greenpeace die Rückstandsmengen mit einem eigenen System bewertet, das nicht den wissenschaftlichen Standards entspricht. Die zugrunde liegende tägliche Verzehrsmenge von 500 Gramm schätzen die Experten für zu hoch ein. Außerdem orientieren sich die Verbraucherempfehlungen nicht an einem Erwachsenen, sondern an einem Kleinkind. Das BfR rät Eltern, die aktuellen Verzehrsdaten für diese Altersgruppe zu beachten. Im Allgemeinen sollte Obst vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. So lassen sich die hauptsächlich auf der Schale haftenden Schadstoffe zum Großteil entfernen.
Die aktuellen Verzehrsdaten für Kinder im Alter von zwei bis unter fünf Jahren, die im Rahmen einer bundesweiten Studie ermittelt wurden, finden Sie unter: www.bgvv.de/cm/218/bfr_entwickelt_neues_verzehrsmodell_fuer_kinder.pdf
aid infodienst, Britta Klein und Heike Heinrichs