Irreführende Kennzeichnung nimmt zu

Ernährung

Verbraucherschutzbericht 2009 in MV

>Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und Prof. Dr. Frerk Feldhusen, Direktor des Landedsamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am Mittwoch den Verbraucherschutzbericht für Mecklenburg-Vorpommern 2009 vorgestellt.

Hersteller in der Verantwortung
Minister Backhaus betonte, dass die Verantwortung in erster Linie beim Hersteller liegt. Die zuständigen Überwachungsbehörden, in Mecklenburg-Vorpommern die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise (VLÄ), kontrollieren im Rahmen der Überwachung, ob der Unternehmer seinen Verpflichtungen nachkommt.
Dabei wurden 2009 in Mecklenburg-Vorpommern 18.940 von 26.737 Betrieben kontrolliert. Das sind 71 Prozent. Bei 9.762 wurden Mängel festgestellt. Dabei handelt es sich zu 55 % um Verstöße gegen die Kennzeichnung und Aufmachung, wie beispielsweise das Fehlen von Angaben zu Zusatzstoffen, wie Konservierungsmittel, Farbstoffe und Süßungsmittel. „Diese Quote ist seit Jahren nahezu konstant. Das ist möglicherweise in Hinweis darauf, dass die Hersteller es immer noch versuchen, mit der Minimalvariante der Kennzeichnung und damit mit einem Minimum an Verbraucherinformation auszukommen“, erklärt Minister Backhaus.
Bei 24 Prozent der untersuchten Proben wurde die mikrobiologische Beschaffenheit bemängelt. Die Proben wiesen erhöhte pathogene Keime, wie Salmonellen, Listerien, Campylobacter auf.

Probenaufwand
Die meisten vor Ort gezogenen Proben werden vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) untersucht. Hinzu kommen Proben des Pflanzenschutzdienstes. So wurden im Jahr 2009 insgesamt 678.080 Proben untersucht, die sich wie folgt aufteilen:
- 624.621 Tierseuchendiagnostik (der mit Abstand größte Anteil)
- 34.047 im Bereich Pflanzenschutzdienst,
- 7.984 Proben Lebensmittel, (hauptsächlich Proben aus den VLÄ)
- 5.760 Proben gemäß Fleischhygienerecht
- 2.211 Hygienetupfer
- 811 Proben zur Futtermittelprüfung
- 646 Proben Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel.

76 Strafanzeigen
Die Kontrollen und Proben zogen insgesamt 76 Strafanzeigen nach sich. 25 davon wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht aufgrund Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Nachweis von Salmonellen. 38 Anzeigen wurden wegen irreführender Kennzeichnung der Ware ausgestellt.
„Die Anzeigen wegen Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sind von 13 im Jahr 2008 auf 25 im Jahr 2009 angestiegen. Zugenommen haben auch die Anzeigen wegen irreführender Kennzeichnung - von zwei im Jahr 2008 auf 38 im Jahr 2009. Dies werten wir als Ausdruck der Schwerpunktsetzung im Überwachungs- und Untersuchungsbereich. Bei all diesen Strafanzeigen bestand aber keine akute Gefahr für den Verbraucher, so dass auch keine öffentliche Warnung der Behörden erfolgen musste“, so Backhaus.

Lesestoff:
Der gesamte Bericht kann unter www.lallf.de eingesehen werden

roRo

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