Kabinett billigt Präventionsgesetz
Ernährung
Präventionsgesetz soll 2016 kommen
Wissen die Menschen was gesund ist? Dennoch rauchen sie. Mehr als 30 Kilogramm Fleisch pro Jahr sollen nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) nicht verzehrt werden – Der Durchschnittsdeutsche verzehrt das Doppelte. Zuletzt verwies Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf dem ersten Bundeskongress Schulverpflegung auf das geplante Präventionsgesetz. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett dieses Gesetzt beschlossen, das am 01. Januar 2016 in Kraft treten soll. Vom Kantinenessen in der Kita über die Betriebskantine bis zum Yoga in der Mittagspause und dem so genannten „Sport auf Rezept“ will das Gesetz den Menschen einen Gesundheitsrahmen geben, in dem er sich orientieren soll. „Wie ermutigen wir Menschen eigenverantwortlich gesundheitsbewusst zu leben“, fragte Gröhe im Bundestag zurück. Das Gesetz soll die Antwort sein, eine Balance zwischen Vorgabe und Selbstbestimmung.
Um die Menschen zu erreichen, verfolgt das Gesetz den „Lebenswelten-Ansatz“. Das bedeutet, dass Gesundheitsförderung und Prävention dort erfolgen sollen, wo die Menschen sich überwiegend aufhalten: in Kitas, Schulen, im Stadtteil oder im Pflegeheim. Dadurch können die Angebote besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. So sollen auch diejenigen erreicht werden, die bislang kaum gesundheitsfördernde Angebote in Anspruch genommen haben. Neu ist, dass, neben den gesetzlichen Krankenkassen, auch die Pflege-, Renten- und Unfallversicherung Verantwortung für Gesundheitsförderung und Prävention tragen.
Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung soll es unter anderem darum gehen, die Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass sie die Gesundheit fördern. Ein kritisches Thema ist das Impfen. Der Impfschutz soll freiwillig bleiben, aber bei der Aufnahme von Kindern in die Kita muss der Besuch einer Impfberatung nachgewiesen werden.
Lesestoff:
Vermittlung einer gesunden Ernährungsweise
roRo