Keine Leberzirrhose auf der Bierflasche
Ernährung
Kein plain package bei Alkohol geplant
Gerade erst hat die Bundesregierung im Kampf gegen das Rauchen verschärfte Werbe-Verbote und abschreckende Bilder auf Zigarettenpackungen genehmigt. Die Ernährungs- und Tabaksindustrie befürchtet seit langem, dass damit der Damm gebrochen ist und für Alkohol vergleichbare Einschränkungen kommen – bis hin zu plain packages; das wären Alkoholika mit Werbe- und Markenfreier Umhüllung.
Da nach Auslaufen einer EU-Alkoholstrategie im Jahr 2013 eine Bekämpfungsvakuum entstanden ist, könnte eine Neuauflage, über die bis Ende 2016 in Brüssel beraten wird, die Gelegenheit bieten, Werbeeinschränkungen zu verbieten. Dem hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt in einer Antwort an die Bundesgrünen widersprochen. An gesetzlichen und freiwilligen Regeln zu Werbeeinschränkungen verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits irreführende und belästigende Werbung. Nach Telemedien- und Jugendschutzgesetz darf sich Alkoholwerbung nicht an Jugendliche richten und bei öffentlichen Veranstaltungen nicht vor 18:00 Uhr gezeigt werden. Außerdem müssen Aussagen zu Alkoholprodukten den zugelassenen Health Claims entsprechen und sind Nährwertgehalte bei einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent generell verboten. Die Wirtschaft hat eine Selbstkontrolle etabliert und der Deutsche Werberat Verhaltensregeln aufgestellt.
„Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung im Bereich der Alkoholwerbung derzeit keinen weiteren, über die beschriebenen Regeln hinausgehenden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“
roRo