Kennzeichnung „Weichtiere“ und „Lupine“

Ernährung

Erweiterte Kennzeichnung für Allergiker

Ab dem 23. Dezember 2008 müssen auf allen vorverpackten Lebensmitteln zwei Hauptallergene gekennzeichnet werden. Enthält ein Lebensmittel in unverarbeiteter oder in verarbeiteter Form „Weichtiere“ oder „Lupine“ muss das jetzt auf der Verpackung angezeigt werden, teilte das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mit. Da es keine Schwellenwerte gibt, müssen auch geringste Anteile vermerkt werden.

Lupinenmehl und Weichtiere wie Schnecken, Austern, Muscheln und hieraus hergestellte Weichtiererzeugnisse sind so genannte „potente“ Allergene, die für bestimmte Allergiker bereits in kleinen Mengen Reaktionen hervorrufen können. Lupine findet sich als Mehl, Eiweißkonzentrat, Kleie oder Ballaststoffkonzentrat in vielen Lebensmittel wie beispielsweise glutenfreien Backprodukten,

Damit hat sich die Liste der Hauptallergene auf 14 ausgeweitet. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: „Mit der neuen Kennzeichnungspflicht verbessern wir den Schutz der betroffenen Allergiker erheblich. Damit erhöht sich auch ihre Lebensqualität, da sie beim Einkauf sicherer entscheiden können.“

Lesestoff:
Zuletzt lud das Bundeslandwirtschaftsministerium zu einer weiteren Allergie-Konferenz

roRo

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