Klonfleisch ausgesetzt

Ernährung

EU setzt Klonen für die Lebensmittelherstellung aus

Am Dienstag hat die Europäische Kommission angekündet, das Klonen von Tieren für die Lebensmittelherstellung auszusetzen. Parallel sollen dabei auch die Verwendung geklonter Tiere und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus geklonten Tieren zeitlich verboten sein. Zunächst sollen die Maßnahmen fünf Jahre gelten und dann erneut überprüft werden.

Rückverfolgbarkeit
In dieser Zeit soll ein System der Rückverfolgbarkeit aufgebaut werden, das für Importe von Reproduktionsmaterial wie Samen und Embryonen gedacht ist. Tiere, die aus diesem „Vermehrungsgut“ hervorgehen sollen von den Bauern und der Industrie erkannt werden können.
Nach EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli beschreibt die EU damit einen eignen Weg in dieser „heiklen Frage“: „Ich bin der Auffassung, dass die befristete Aussetzung eine realistische und durchführbare Lösung ist, den herrschenden Tierschutzbedenken Rechnung zu tragen.“
Das Klonen zu anderen Zwecken als der Nahrungsmittelerzeugung hingegen, wie im Bereich der Kosmetik, ist von der Entscheidung nicht betroffen. Das Klonen solle auch für die Erhaltung seltener Tierarten und für medizinische Zwecke erlaubt bleiben.

Nicht weit genug
Für Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linken, geht der Beschluss nicht weit genug und hat zu viele Ausnahmen: „Ich hoffe, das Europaparlament wird diese Ausnahmen streichen und sich weiterhin gegen Klonfleisch aussprechen.“

Lesestoff:
Zuletzt hat die rechtliche Unsicherheit in England zur Nutzung von geklonten Tieren geführt.

roRo

Zurück