Klonfleisch

Ernährung

Gesetzeslücke zu, Grundfrage bleibt

Klone können Vorteile haben – aber die negativen Effekte bei Ersatzmüttern und Klone sind größer als bei konventionell gezüchteten Tieren. Auch wenn das Fleisch von geklonten Tieren als unbedenklich eingestuft wird, sind die gemessenen Überlebensraten der Tiere höchst bedenklich. Das hatte die Europäische Lebensmittelbehörde im letzten Jahr in ihrem Gutachten festgestellt.

Gesetz erfasst jetzt auch Nachkommen
In Luxemburg haben die Agrarminister am Montag für das Europäische Parlament eine Gesetzeslücke geschlossen. So dürfen nicht nur Lebensmittel von geklonten Tieren selbst erst nach einer Zulassung in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern nun auch die der Nachkommen des geklonten Tieres.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sieht in dem Vorschlag eine Verschärfung bestehenden Rechts: „Ich sehe den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion äußerst kritisch. Vor allem Aspekte der Ethik, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sind hier zu berücksichtigen und eingehend zu prüfen.“ Die Novel Food Verordnung sei aber nicht der richtige Rahmen für die Fragestellungen.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in dem Vorschlag eine Verbesserung, weist aber darauf hin, dass „dadurch jedoch nicht die Grundsatzfragen gelöst“ werden.
Eine davon könnte angesichts der vollen Fleischtöpfe in den USA und in Europa lauten: „Wieso überhaupt?“

roRo

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