Kostenpflichtige Erstkontrollen für Lebensmittelbetriebe

Ernährung

Kontrolleure und Hersteller einig über Kontrollkosten

„Routinekontrollen in den Betrieben durch die amtliche Überwachung sind eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Erstkontrollen müssen kostenfrei für die Betriebe bleiben“, dies forderten einhellig Anja Tittes, Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure e. V. (BVLK) und Dr. Siglinde Stähle vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) e. V. beim 2. Food Protect Kongreß des BVLK Ende September im Technologiepark Köln. Die beiden Verbandsvertreter, die ansonsten eher gegensätzliche Standpunkte vertreten, ziehen bei diesem Thema an einem Strang. Stähle betonte, dass amtliche Routinekontrollen - auch nichtanlassbezogene Regelkontrollen genannt - wie Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr ein ordnungsbehördliche Aufgabe darstellten, die im Interesse des Staates und der Öffentlichkeit lägen.

Die Lebensmittelunternehmen investierten bereits viel Geld in die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen und privatwirtschaftliche Audits beispielsweise im Rahmen von QS-Systemen.

Die zusätzliche Einführung von Kosten für die Regelkontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle würde die Betriebe finanziell über Gebühr belasten. Bereits jetzt müssen Nachkontrollen und anlassbezogene Kontrollen von den Unternehmen voll bezahlt werden, erläuterte die Referentin weiter. Tittes warnt davor, dass die amtlichen Kontrollen, wenn sie weitgehend kostendeckend von den Unternehmen bezahlt werden müssten, nicht mehr unbedingt mit der gleichen Gründlichkeit sondern in geringerem Umfang abgeleistet werden könnten. Schlimmstenfalls gehe dies zu Lasten der Verbrauchersicherheit.

Anlass für die aktuelle Diskussion ist der im Mai 2013 vorgelegte Änderungs-Entwurf für die Verordnung (EG) 882/2002, die bis 2017 überarbeitet und verabschiedet werden soll. Der Gesetzesvorschlag beinhaltet unter anderem auch die hundertprozentige Übernahme für die nicht anlassbezogenen Betriebskontrollen. Gebührenvorreiter und ganz vorn in der praktischen Umsetzung ist in dieser Hinsicht in Deutschland das Land Niedersachsen. Es hat mit dem Argument der Haushaltskonsolidierung seit dem 14. April 2014 gebührenpflichtige Futtermittelkontrollen eingeführt. Die Gebühreneinführung für Lebensmittelkontrollen ist bereits vorgesehen.

Mit diesem Vorstoß, so fürchtet Stähle, würden Tatsachen und ein Präzidenzfall geschaffen, der von anderen Bundesländern und ärmeren EU-Ländern gerne als leuchtendes Vorbild herangezogen und nachgeahmt werden könnte. Die Unternehmen fühlten sich als Melkkuh, um die Defizite der öffentlichen Haushalte auszugleichen und dies werde man so einfach nicht hinnehmen, zeigt sich Stähle kämpferisch. Im Schulterschluß mit dem BVLK hoffe sie auf eine für alle Seiten annehmbare Lösung. Bis zur endgültigen Beschlussfassung werde in jedem Fall noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen.

Ute Gomm, www.aid.de

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