Kundeneigene to-go-Becher
Ernährung
Niedersachsen erarbeitet Handlungsempfehlungen
Heute kaufen Kunden Coffee-to-go und schmeißen nach Genuss den Becher weg. Auch wenn die Kartons recycelbar sind, fallen jährlich drei Milliarden Wegwerfpappen an. Kunden sind durchaus daran interessiert, ihre eigenen Becher mit Coffee-to-go befüllen zu lassen, stoßen allerdings auf Grund der Lebensmittelhygiene auf Grenzen. Die Hygienevorschriften erlauben keine „ungesicherten Mitbringsel in Form von Behältern, die im Kundenbereich Keime über Geräte oder Personal auf andere Kunden übertragen können.
Das Land Niedersachsen hat jetzt Handlungsempfehlungen für die Gastronomie und Bäckereien ausgearbeitet, die Kunden das Mitbringen eigener Becher erlauben kann. Es geht dabei unter anderem um Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene: „Lebensmittel sind auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebs vor Kontaminationen zu schützen, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre.“
Als Mindeststandards wird empfohlen:
- Auswahl eines geeigneten Bereichs für die Annahme mitgebrachter Becher.
- Bedarfsgerechte Reinigung und ggf. Desinfektion des Annahmebereichs.
- Sichtkontrolle auf Sauberkeit des mitgebrachten Bechers. Bei Verschmutzung keine Annahme oder ggf. Reinigung vor Befüllen.
- Befüllen durch geschultes Personal.
- Kein Berührungskontakt zwischen der Auslauftülle der Getränkemaschine, Kannen oder anderen Utensilien und dem Becher.
- Gezielte Personalschulung für diesen Bereich.
- Bedarfsgerechte Händereinigung und -desinfektion.
- Dokumentation der Standard-Arbeitsabläufe.
- Sichtbarer Hinweis im Verkaufsbereich auf Sauberkeit mitgebrachter Becher.
Da die zuständigen Überwachungsbehörden bei Kontrollen auf die Handlungsempfehlungen reagieren können, sollten Gastronomen die Problemstellung mit ihnen abklären.
Roland Krieg