Lauwarmer Pizza-Service
Ernährung
NRW: Pizza-Dienste mit gefakter Kräuterbutter
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im April 39 Pizza-Lieferdienste, 15 Restaurants und sechs Pizza-Ketten in Düsseldorf, Bonn und Dortmund getestet. Bei 43 von 60 Bestellungen, rund 72 Prozent, war die Qualität zu bemängeln.
Vorgaben zur Bestellung
Die Tester haben Pizza und Kräuterbutter zu einer bestimmten Uhrzeit bestellt und ein Wartefenster von plus und minus 10 Minuten eingeräumt. Fast jede vierte Pizza kam aber früher oder später als die zehn Minuten. Ein Pizza-Service kam erst nach wiederholtem Anruf und 45 Minuten später als bestellt.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt gleich bei der Bestellung „unmissverständlich“ klar zu machen, dass bei Unpünktlichkeit die Ware nicht mehr angenommen wir.
Lauwarme Temperaturen
Kalte Pizzen schmecken nicht. In der Gemeinschaftsverpflegung gelten 65 Grad Celsius als empfohlene Mindesttemperatur bei heiß zu haltenden Speisen. 24 Bringdienste hingegen haben nach Messung durch die Tester gepatzt. Der Fladen war kälter. Den Kälterekord hielt eine Pizza mit 41 Grad. Für 36 Lieferanten hingegen war die Warmhaltung allerdings kein Problem. Zehn Pizzen wiesen sogar Temperaturen von über 70 Grad auf. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, der Kunden nicht akzeptabel: „Ein Pizza-Dienst sollte seine Speisen pünktlich und heiß liefern, sonst ist der Service mangelhaft.“
Margarine statt Butter
Besonders übel: Bei den mitgeorderten Pizzabrötchen mit Kräuterbutter kamen die Konsumentenschützer einer Verbrauchertäuschung auf die Spur. Im Labor gingen die Tester bei 53 Proben den Inhaltsstoffen des würzigen Aufstrichs an die Substanz. Bei 22 Lieferungen (42 Prozent) hielt die gelieferte Kräuterbutter nicht, was ihre Fett-Bezeichnung eigentlich verspricht: nämlich reine Butter! Sechs der untersuchten Töpfchen wiesen ein Fettsäuremuster auf, das auf die Verwendung von Margarine statt Butter schließen ließ. Bei 16 Proben handelte es sich um einen Mix aus Margarine und Butter. Verbraucherzentralen-Chef Müller: „Was auf einem Speise- und Bestellplan angegeben ist, muss auch in der Lieferung enthalten sein. Eine falsche Deklaration von Kräuterbutter ist nicht hinnehmbar. Betreiber von Pizza-Diensten und -Restaurants dürfen keine falsche Bezeichnung benutzen, nur weil sie besser klingt.“
Müller rät Konsumenten bei Verdacht auf eine Täuschung die Lebensmittelüberwachungsbehörde einzuschalten.
roRo