Lebensmittel im Internet
Ernährung
Mehr Sicherheit beim Einkauf per Mausklick
Im Zick-Zack-Lauf nach Feierabend durch den Supermarkt, dann auch noch lange Schlangen an den Kassen: Für viele ist der Einkauf eine kleine Tortur. Kein Wunder, dass immer mehr Waren über das Internet bezogen werden - auch Lebensmittel. Doch der virtuelle Markt hat seine Tücken. Denn manch ein online-Händler hält das Internet für einen rechtsfreien Raum, in dem er unkontrolliert seinen Geschäften nachgehen kann.
Pilotprojekt BVL
Dass dies mitnichten der Fall ist, zeigt ein
Pilotprojekt des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL). Zusammen mit den Bundesländern hat das BVL ein Konzept zur Kontrolle des
Lebensmittelhandels im Internet erarbeitet. Ob die Idee aufgeht, wird derzeit
geprüft. Erste Untersuchungsergebnisse stimmen optimistisch. Doch ein
Wermutstropfen bleibt: Händler, die unerkannt bleiben wollen und im Impressum
keine Angaben zu ihrer Person machen, können im Netz problemlos weiter ihr
Unwesen treiben. Für den Verbraucher heißt das: Eine gesunde Portion Skepsis
gehört beim Kauf im Internet stets dazu.
Derweil durchforstet eine zentrale
Internet-Recherche-Einheit des BVL das Internet. Zwei Ziele hat sie im Fokus:
Sie will Händler ausfindig machen, die Lebensmittel online anbieten. Außerdem
sucht sie gezielt nach zwielichtig erscheinenden Angeboten. Das können etwa
Nahrungsergänzungsmittel sein, die mit Wirkungen beworben werden, die eher an
ein Arzneimittel denken lassen als an ein Lebensmittel. Denn die Erfahrung zeigt,
dass oft derart beworbene Mittel tatsächlich Arzneistoffe enthalten, die aber
aus guten Gründen nicht zugelassen sind und die die Gesundheit schwer
beeinträchtigen können. Die Verbraucherzentrale NRW ermittelte gerade bei
diesen Produkten in einer Stichprobe 90 Prozent Verstöße. Auch Meldungen
ausländischer Behörden über unsichere Lebensmittel stehen auf der
Rechercheliste der Nachforscher.
Nach 20 verschiedenen Stoffen beziehungsweise Produkten
suchten die Projektmitarbeiter bis dato im Netz, rund 270 Mal wurden sie
fündig, circa 120 Onlineshops waren für das Angebot verantwortlich. Auf die
Beanstandung durch die amtliche Lebensmittelüberwachung löschten die meisten
Händler ihre fragwürdigen Angebote. Und das sogar auf Dauer: Die meisten der
bisher beanstandeten Produkte wurden auch nicht wieder auf anderen
Internetseiten angeboten. Ein erfreulicher Teilerfolg des Projektes ist das
allemal. Doch angesichts des breiten Angebots gesundheitsschädlicher Mittel im
Internet ist das kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
D21-Initiative
Das Projekt setzt daher noch an anderen Stellen auf dem
virtuellen Markt an. Redliche Händler sollen positiv mit dem zertifizierten
Gütesiegel der D21-Initiative ausgezeichnet werden. Darunter vereinen sich
bekannte Online-Siegel wie „trusted shop“ oder „safer shopping“ vom TÜV SÜD.
Das Siegel beinhaltet bislang nur Kriterien zur Sicherheit der
Informationstechnik und zum Vertragsabschluss. Das BVL will künftig auch
lebensmittelbezogene Aspekte in den Zertifizierungskatalog aufnehmen. Ein
wichtiger Punkt ist dabei, ob der Händler nach dem Lebensmittelrecht
registriert ist. Das ist nämlich Pflicht - was allerdings vielen unter ihnen
(noch) gar nicht bewusst ist. Händler, die ihrer Registrierpflicht
ordnungsgemäß nachkommen und auch sonst alle rechtlichen Vorgaben für den
Handel mit Lebensmitteln erfüllen, sollen dann künftig mit dem modifizierten
Siegel der D21-Initiative werben können.
Dabei sollen auch Kooperationen mit Online-Marktplätzen
wie eBay oder Amazon geschlossen werden. Bis dahin ist es allerdings noch ein
langer Weg.
Lesestoff:
Dr. Christina Rempe, www.aid.de