Mehr Trinkbrunnen in der Einkaufsstraße
Ernährung
Kabinett verabschiedet Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Die EU-Richtlinie 2020/2184 aus dem Dezember 2020 beschreibt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Bis zum 23.12.2022 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür sind Änderungen Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung notwendig. Es geht aber auch um Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, für die das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gesetzesvorlage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgelegt hat.
Es geht um den Paragrafen 50 Öffentliche Wasserversorgung, dem Änderungen zugefügt werden. Trinkwasser wird an öffentlichen Orten, sowohl Innen- als auch Außenanlagen, zur Verfügung gestellt. Dem Absatz 4 wird nachgestellt, dass das BMUV Rechtsvorschriften über die die Bewertung von Einzugsgebieten von Entnahmestellen sowie Regeln für das Risikomanagement erlassen kann. Im Absatz 5 folgt ein Beschluss, dass die Landesregierung Träger der öffentlichen Wasserversorgung zur Prüfung der Wasserbeschaffung auf eigene Kosten verpflichtet sind.
Trinkwasserbrunnen
Ziel der Verordnung ist die Möglichkeit, dass Verbraucher außer Haus auch die Möglichkeit bekommen, über einen Trinkwasserbrunnen ihren Durst zu löschen. Damit können sie sich vor Hitze schützen, können ihre Wasserflaschen auffüllen und damit auch Plastikverpackungen vermeiden. Die Kommunen sollen die Trinkwasserbrunnen nach Bedarf aufstellen. In Deutschalnd gibt es derzeit rund 1.300 Trinkwasserbrunnen,
Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Right2water
„Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!“ Da war Thema der Europäischen Bürgerinitiative 2014, die Wasser als öffentliches Gut einforderte. Die Kommission forderte daraufhin die Mitgliedsländer auf, den Bürgern einen „Mindestzugang zur Wasserversorgung gemäß der Empfehlungen der WHO zu sichern“. Das entspricht dem UN-Nachhaltigkeitsziel 6. Das wird auch als soziales Ziel angesehen, den Zugang für wesentliche Ressourcen, wie Trinkwasser, zur Verfügung zu stellen. Gemäß der Europäischen Charta europäischer sozialer Rechte, wie die EU-Verordnung deutlich macht.
Wo es technisch machbar ist, sollen die Mitgliedsstaaten den Zugang im Innen- und Außenbereich an öffentlichen Anlagen, Brunnen mit Leitungswasser zur Verfügung stellen. So dürfen Kunden von Restaurants und Cafés ein Glas Trinkwasser kostenfrei oder für nur einen kleinen Beitrag zum Essen bestellen.
Von Ötzis Saugbrunnen zum Wallace-Brunnen in Paris
Den ersten „Trinkwasserbrunnen“ haben die Menschen aus der Steinzeit „erfunden“. Sie stießen einen Speer in den Boden und stopften das Loch mit Gras aus. Die Saugspannung zog das Wasser nach oben.
Der Brite Sir Richard Wallace wollte mit seinem Erbe Gutes tun und teilte es in vielfältiger Form mit der Pariser Bevölkerung im Jahr 1870. Als die Trinkwasserleitungen nach der Belagerung durch die Deutschen zerstört waren, entwarf er einen Trinkwasserbrunnen, der den Armen Zugang zu Wasser spendierte. Weil Wallace auch einen Sinn für Ästhetik hatte, wählte er Standfiguren der Karyatiden aus. Das sind weibliche Standfiguren als Sinnbild für Frauen Karyai in Lakonien, die schon in der griechischen Tempelkunst viele Traggebälke stützen. Vier von ihnen tragen beim Wallace-Brunnen rund um das Trinkbecken stehend ein antikes Dach. Einige dienen heute noch als Kulturdenkmal ihrem Zweck. Wallace ließ aber auch einfache Ausführungen bauen.
Roland Krieg
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