MHD – Die ewige Überprüfung

Ernährung

Das Mindesthaltbarkeitsdatum

Hinter der Abkürzung MHD steht das Mindesthaltbarkeitsdatum. Konsumenten orientieren sich zu 80 Prozent bei Lebensmitteln an dem Pflichtfeld der Verpackung und entscheiden, ob sie die Milch, den Käse, die Schokolade oder das Fertiggericht kaufen. Das Datum ist vom Hersteller festgelegt und kennzeichnet nichts anderes, als dass bis zum Aufdruck keine Qualitätsabweichungen beim Produkt zu erwarten sind. Dafür haftet er bis einen Tag danach. Danach ist das Produkt lebensmittelhygienisch noch immer gut und kann bei fachgerechter Lagerung weiter verzehrt werden. Der Hersteller kann aber auch zusätzlich das Verbrauchsdatum aufdrucken, was vor allem bei frischen Lebensmitteln angeraten ist, die danach aus hygienischen Bedenken nicht mehr verzehrt werden dürfen. Das gilt beispielsweise für Hackfleisch, Fischerzeugnisse oder bestimmte Milchprodukte.

Der Unterschied ist vielen Verbrauchern aber seit Jahren nicht mehr bekannt. Sie werfen auch nicht angebrochene Lebensmittel nach Ablauf des MHD weg, weil sie deren Verderb befürchten. Schon 2012 hat das Verbraucherschutzministerium mit dem Lebensmittelhandel eine Kampagne zur richtigen Lesart des MHD gestartet. Die Union hatte als Auftrag aus der Verbraucherschutzministerkonferenz 2015 laut über eine Abschaffung des MHD nachgedacht [1]. Zumindst bei dauerhaltbaren Produkten könnte eine Abschaffung Sinn machen. Im aktuellen Koalitionsvertrag steht das MHD weiterhin auf dem Prüfstand im Rahmen der Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung. Darüber hinaus sollen „intelligente Verpackungen“ den Kunden den Verderb anzeigen und signalisieren, ab wann ein Lebensmittel weggeworfen werden sollte.

Immerhin werden nach einer Studie sechs Prozent der Lebensmittel, die im Müll landen, wegen Ablauf des MHD „entsorgt“. Bei 88 Kilo Lebensmittel pro Kopf und Jahr sind das hochgerechnet rund 5,2 Kilo pro Kopf in Privathaushalten. Allerdings ist von einer weiteren Überprüfung des MHD in einer Antwort des Ministeriums auf eine FDP-Anfrage nicht mehr die Rede. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 (EU) ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eine verpflichtende Angabe von der grundsätzlich die EU-Mitgliedsländer nicht abweichen können. Das Ministerium setzt neben Aufklärung der Verbraucher auf den Handel, der im Rahmen seiner guten Hygienepraxis die zuerst hereinkommende Ware auch zuerst verkauft, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden.

Aldi Süd fährt seit Februar bei Frischmilch eine Kampagne, mit der über das MHD aufgeklärt wird. In Zusammenarbeit mit der Molkerei Gropper und des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten klebt auf der Verpackung noch der Hinweis: „Riech mich! Probier mich! Ich bin häufig länger gut!“ Der Hinweis wird auf Frischmilch in Baden-Württemberg und Bayern aufgebracht.

Lesestoff:

[1] Union will MHD-Regeln ändern: https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/union-will-mhd-regeln-aendern.html

Roland Krieg

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