MHD-Kampagne des Verbraucherministeriums
Ernährung
Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum
Im Rahmen der Diskussion um das unnötige Wegwerfen von
Lebensmitteln hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Montag die
Kampagne zum Mindesthaltbarkeitsdatum gestartet. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum
ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein
Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage
bestens genießbar“, sagte Aigner in Berlin.
Mehr als vier Millionen Flyer und Informationskarten
werden in 21.000 Supermärkten verteilt, um die Konsumenten genau darüber zu
informieren. Friedhelm Dornseifer, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen
Lebensmittelhandels (BVL) begrüßt die Aktion. Der Flyer liegt in der Hälfte
aller Lebensmittelgeschäfte aus: „Wir helfen gerne bei der Aufklärung und
hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen.“
MHD und Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in Europa seit 30
Jahren gesetzlich vorgeschrieben und gibt an, bis zu welchem Datum das
ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften
wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält. Ist
das MHD erreicht oder überschritten, „sollten die eigenen Sinne den Gütetest
übernehmen: Sehen, riechen und probieren“ erläutert Aigner.
Es gibt aber auch ein Verbrauchsdatum. Leicht verderbliche
Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel müssen mit einem
Verbrauchsdatum gekennzeichnet sein. Bis dahin muss das Lebensmittel
tatsächlich verzehrt sein, sonst besteht Gesundheitsgefahr durch Keime. Bei
diesen Produkten müssen auch die Lager- und Transportbedingungen, vor allem im
privaten Bereich nach dem Einkauf, strengstens eingehalten werden.
Unterstützung gibt es auch vom Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Hauptgeschäftsführer Prof. Dr.
Mathias Horst: „Die Unterscheidung zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum für
den Großteil der Lebensmittel und dem Verbrauchsdatum für leicht verderbliche
Ware ist sachgerecht und praktikabel. Deshalb sollte an diesem bewährten System
festgehalten werden.“ Die Aufklärungskampagne versetze den Verbraucher in die
Lage, selbst einzuschätzen, ob ein Lebensmittel noch in Ordnung ist oder nicht.
Lesestoff:
Aigner stellt Studie zu Lebensmittelabfällen vor
roRo