MHD-Kampagne des Verbraucherministeriums

Ernährung

Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

Im Rahmen der Diskussion um das unnötige Wegwerfen von Lebensmitteln hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Montag die Kampagne zum Mindesthaltbarkeitsdatum gestartet. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar“, sagte Aigner in Berlin.
Mehr als vier Millionen Flyer und Informationskarten werden in 21.000 Supermärkten verteilt, um die Konsumenten genau darüber zu informieren. Friedhelm Dornseifer, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) begrüßt die Aktion. Der Flyer liegt in der Hälfte aller Lebensmittelgeschäfte aus: „Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen.“

MHD und Verbrauchsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben und gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält. Ist das MHD erreicht oder überschritten, „sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren“ erläutert Aigner.
Es gibt aber auch ein Verbrauchsdatum. Leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel müssen mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet sein. Bis dahin muss das Lebensmittel tatsächlich verzehrt sein, sonst besteht Gesundheitsgefahr durch Keime. Bei diesen Produkten müssen auch die Lager- und Transportbedingungen, vor allem im privaten Bereich nach dem Einkauf, strengstens eingehalten werden.
Unterstützung gibt es auch vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Mathias Horst: „Die Unterscheidung zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum für den Großteil der Lebensmittel und dem Verbrauchsdatum für leicht verderbliche Ware ist sachgerecht und praktikabel. Deshalb sollte an diesem bewährten System festgehalten werden.“ Die Aufklärungskampagne versetze den Verbraucher in die Lage, selbst einzuschätzen, ob ein Lebensmittel noch in Ordnung ist oder nicht.

Lesestoff:

Aigner stellt Studie zu Lebensmittelabfällen vor

roRo

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