Ministerien warnen vor Radium-Trinkbechern

Ernährung

Hände weg von „Radiumbechern“

Anfang des Jahres schrillte im hessischen Alsfeld auf einem Schrottplatz die Alarmglocke. Eine automatische Sicherungsanlage reagierte auf einen gläsernen und bunt gefärbten Glasbecher mit einem Metallbügel. Der Befund „Radioaktivität“ wurde an das Regierungspräsidium Gießen übermittelt.

In den 1920er und 1930er Jahren glaubten Mediziner, mit Radioaktivität Krankheiten lindern zu können. Die Trinkbecher bekamen einen innenliegenden Einsatz mit strahlendem Radiumsalz, das sich in das eingefüllte Wasser mischte. Die Becher sind etwa 15 Zentimeter hoch und enthalten eine Strahlendosis, die um ein Vielfaches über den zulässigen Grenzwerten liegt.

Die Gesundheitswirkung ist heute widerlegt – doch scheinbar gibt es noch genug dieser Trinkgefäße in privaten Haushalten. In Schleswig-Holstein wurde jetzt über eine Internetplattform einer dieser Trinkbecher gekauft, was Behörden im Münsterland feststellten und den Norddeutschen ausfindig machen konnten. Die Strahlenschutzbehörde in Kiel stelle den radioaktieven Becher in der Wohung sicher. Deshalb verbreitete das Umweltministerium am Freitag eine Warnung über diese Trinkbecher, die wohl immer noch gehandelt werden. Die Kieler Behörde geht sogar davon aus, dass um diese Trinkbecher herum ein florierender Handel entstanden ist.

Die Radioaktivität befindet sich in gebundener Form im Inneren des Gefäßes. Typische Aktivitätsmengen liegen zwischen einigen 100 Kilobecquerel und wenigen Megabecquerel. Die Freigrenze für den strahlenschutzrechtlich genehmigungsfreien Umgang mit Radium liegt bei 10 Kilobecquerel. Ein „starker“ Radiumtrinkbecher mit zwei Megabecquerel verursacht in einem Abstand von einem Meter eine Strahlungsintensität, die so genannte Dosisleistung, von 0,5 Mikrosievert pro Stunde. Die natürliche Strahlungsintensität liegt bei 0,1 Mikrosievert in der Stunde. Der gesetzliche Grenzwert zum Schutz der Bevölkerung bei genehmigten Tätigkeiten beträgt 1.000 Mikrosievert im Kalenderjahr. Dieser Wert würde erreicht, sofern sich eine Person mehr als 2.000 Stunden im Abstand von einem Meter neben dem Radium-Becher aufhält.

Besonders gefährlich werden sie, wenn sie wie bei der Verschrottung kaputt gehen. Dann kann das frei gesetzte Radium als Staub in die Lunge eindringen und zu gesundheitlich relevanten Strahlenexpositionen und Dosiswerten führen.

Oft finden sich solche Trinkbecher noch auf Dachböden und beim Trödel. Die Herstellung und das Inverkehrbringen derartiger Geräte sind heute verboten und der Besitz setzt eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung voraus.

Wer solche Trinkbecher findet, kann die Umweltämter informieren. In Hessen sind Sicherstellung und Entsorgung dieser Trinkbecher kostenfrei.

roRo; Fotos; Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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