Neue Fruchtsaft-Richtlinie
Ernährung
Fruchtsäfte werden neu bezeichnet
Fruchtsäfte müssen aus 100
Prozent Frucht stammen, Nektaren weist die Fruchtnektarverordnung einen
Mindestgehalt an Frucht zu. So muss Orangennektar mindestens 50 Prozent
Fruchtsaft enthalten, Johannisbeernektar mindestens 25 Prozent. Kirschen und
Johannisbeeren eignen sich nicht für die Fruchtsaftherstellung.
Am Mittwoch hat das
EU-Parlament neue Etikettierungsvorschriften verabschiedet, die nach dem
spanischen Berichterstatter der Sozialdemokraten Andrés Perelló Rodriguez Verbrauchern genauere Bezeichnungen zur
Orientierung geben, was in der Flasche ist. Vor allem ging es dem Parlament um
versteckte Zucker. Rodriguez: „Das Parlament spielt eine entscheidende Rolle
dabei, Zuckerzusatz in Produkten, die als Säfte verkauft werden, zu verbieten.
Zudem hat es dazu beigetragen, auf den Zusatz von Zucker oder Süßstoffen in
ähnlichen Getränken aufmerksam zu machen.“
Saftbeimischungen
Wird Saft aus mehreren Früchten verkauft, muss das künftig auf dem Etikett vermerkt sein. Besteht beispielsweise ein Saft zu 90 Prozent aus Apfelsaft und zu zehn Prozent aus Erdbeeren, reichte bislang die Bezeichnung „Erdbeersaft“ aus. Künftig muss dieses Produkt „Apfel- und Erdbeersaft“ heißen. Werden drei oder mehr Fruchtsorten verwendet, kann die Bezeichnung „Fruchtmischung“ gewählt werden.
Zucker und Süßstoffe
Fruchtsäfte werden künftig keinen Zucker oder Süßstoff mehr enthalten. Nektare aus Fruchtpüree und Wasser können Zucker und Süßstoffe enthalten. Wer Nektare mit Süßstoff versetzt, darf künftig nicht mehr mit dem Zusatz „Ohne Zuckerzusatz“ werben. Das verwirre die Verbraucher, so das Parlament.
Mandarinen in O-Saft
In Brasilien und den USA ist es gebräuchlich, wegen Farbe und Geschmack dem Orangensaft zehn Prozent Mandarinensaft zuzugeben. Um einen fairen Wettbewerb aufrecht zu erhalten, darf nur noch reiner Orangensaft importiert werden. Für die brasilianische und amerikanische Variante muss die Bezeichnung „Mandarine“ aufgedruckt sein.
Qualitätsstandard Deutschland
Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) begrüßt die Entscheidung des Parlaments. Der VdF weist jedoch darauf hin, dass die so genannte Korrekturzuckerung in Deutschland seit Jahrzehnten keine Anwendung mehr fand. Durch die neue Richtlinie erwartet der VdF in Deutschland keine Veränderungen. Die EU-Standards haben sich offenbar den hohen deutschen Standards angepasst. Rund 37 Liter Saft und Nektar trinken die Deutschen und brauchen durch die Richtlinie keine Preissteigerung erwarten.
Gültigkeit
Der EU-Rat muss der Parlamentsentscheidung jetzt zustimmen und die Mitgliedsländer haben 18 Monate Zeit, die neue Verordnung zu ratifizieren. Alte Bestände dürfen noch drei Jahre lang weiterverkauft werden.
roRo