Neue Trinkwasserverordnung
Ernährung
Trinkwasser: Legionellen und Uran
Heute tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Erstmals seit 2001 wird die Verordnung über die Qualität des Trinkwassers geändert. Im Fokus stehen Legionellen und Uran.
Uran: Erstmalig mit Grenzwert
Bislang gab es für Uran im Trinkwasser keinen Grenzwert
und Nichtregierungsorganisationen griffen etwa einmal im Jahr das Thema auf. Die
Einführung eines Grenzwertes wird das Thema nicht beseitigen, denn über die
Höhe des Wertes wird künftig gestritten werden.
Nun legt die Trinkwasserverordnung den Höchstwert von
Uran mit 10 Mikrogramm je Liter Wasser fest. Brandenburgs Gesundheitsministerin
Anita Tack: „Brandenburg hat sich erfolgreich für die Einführung eines
Grenzwertes für das natürlich vorkommende Schwermetall Uran im Trinkwasser
eingesetzt.“ Weltweit gibt es derzeit keinen niedrigeren Grenzwert. Die
Strahlungsaktivität soll bei 10 Mikrogramm keine Rolle mehr für Verbracuher
spielen.
Legionellen
Tausende Menschen erkranken jährlich an Legionellen
und leiden an schweren Lungenentzündungen. Rund 2.000 Erkrankungen verlaufen tödlich.
Für Legionellen gib es den Grenzwert von 100 Kolonienbildenden Einheiten je 100
Milliliter Wasser bei Großanlagen mit Warmwasseraufbereitung.
Jetzt müssen auch Betrieb mit 400 Liter Wasserbehälter
oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen jährlich auf Legionellen testen. Die
Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen
enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Generell
nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch Häuser
mit einer dezentralen Warmwasser-Anlage sind von der Prüfpflicht ausgenommen,
da hier die Gefahr einer Infektion sehr gering ist, ergänzt das
Umweltministerium Nordrhein-Westfalen. Die Gefahr einer Infektion besteht vor
allem dort, wo warmes Wasser in Rohrleitungen längere Zeit steht und sich ein
Biofilm ausbilden kann. Auch eine Vorhaltetemperatur von mindestens 55 Grad
Celsius verhindert eine Infektion, weil sich die Legionellen dann nicht mehr
vermehren können.
Unternehmern und Inhaber müssen mit Inkrafttreten der
Trinkwasserverordnung ihren Bestand beim kommunalen Gesundheitsamt melden. Es
besteht Untersuchungspflicht.
Bleifrei
Ab 2013 müssen Inhaber von Wasserversorgungsleitungen ihre Kunden informieren, ob noch Bleileitungen in Gebrauch sind. Das können Hausanschlussleitungen des Wasserversorgers sein, aber auch Trinkwasser-Installationen in einem Mietshaus. Ministerin Tack appelierte an die Hausbesitzer, Brandenburg „bleifrei“ zu machen.
Lesestoff:
Die Trinkwasserverordnung können Sie beim Bundesgesundheitsministerium einsehen www.bmg.bund.de
„Jahresmeldung“ Uran
Roland Krieg