Neue Trinkwasserverordnung

Ernährung

Trinkwasser: Legionellen und Uran

Heute tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Erstmals seit 2001 wird die Verordnung über die Qualität des Trinkwassers geändert. Im Fokus stehen Legionellen und Uran.

Uran: Erstmalig mit Grenzwert

Bislang gab es für Uran im Trinkwasser keinen Grenzwert und Nichtregierungsorganisationen griffen etwa einmal im Jahr das Thema auf. Die Einführung eines Grenzwertes wird das Thema nicht beseitigen, denn über die Höhe des Wertes wird künftig gestritten werden.
Nun legt die Trinkwasserverordnung den Höchstwert von Uran mit 10 Mikrogramm je Liter Wasser fest. Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack: „Brandenburg hat sich erfolgreich für die Einführung eines Grenzwertes für das natürlich vorkommende Schwermetall Uran im Trinkwasser eingesetzt.“ Weltweit gibt es derzeit keinen niedrigeren Grenzwert. Die Strahlungsaktivität soll bei 10 Mikrogramm keine Rolle mehr für Verbracuher spielen.

Legionellen

Tausende Menschen erkranken jährlich an Legionellen und leiden an schweren Lungenentzündungen. Rund 2.000 Erkrankungen verlaufen tödlich. Für Legionellen gib es den Grenzwert von 100 Kolonienbildenden Einheiten je 100 Milliliter Wasser bei Großanlagen mit Warmwasseraufbereitung.
Jetzt müssen auch Betrieb mit 400 Liter Wasserbehälter oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen jährlich auf Legionellen testen. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch Häuser mit einer dezentralen Warmwasser-Anlage sind von der Prüfpflicht ausgenommen, da hier die Gefahr einer Infektion sehr gering ist, ergänzt das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen. Die Gefahr einer Infektion besteht vor allem dort, wo warmes Wasser in Rohrleitungen längere Zeit steht und sich ein Biofilm ausbilden kann. Auch eine Vorhaltetemperatur von mindestens 55 Grad Celsius verhindert eine Infektion, weil sich die Legionellen dann nicht mehr vermehren können.
Unternehmern und Inhaber müssen mit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung ihren Bestand beim kommunalen Gesundheitsamt melden. Es besteht Untersuchungspflicht.

Bleifrei

Ab 2013 müssen Inhaber von Wasserversorgungsleitungen ihre Kunden informieren, ob noch Bleileitungen in Gebrauch sind. Das können Hausanschlussleitungen des Wasserversorgers sein, aber auch Trinkwasser-Installationen in einem Mietshaus. Ministerin Tack appelierte an die Hausbesitzer, Brandenburg „bleifrei“ zu machen.

Lesestoff:

Die Trinkwasserverordnung können Sie beim Bundesgesundheitsministerium einsehen www.bmg.bund.de

„Jahresmeldung“ Uran

Roland Krieg

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