Neue Vorstöße zur Hygiene-Ampel
Ernährung
Auch Hygiene-Ampel wird Wahlkampfthema
Das Kontrollbarometer für die Gastronomie ist eines der Hauptthemen der Verbraucherschützer gewesen. Nach dem engagierten Auftakt aus der Agrarministerkonferenz endete die Hygiene-Ampel in der Wirtschaftsministerkonferenz. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte vor der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im September in Hamburg noch einen neuen Absatz 6 zum Paragraphen 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches angekündigt, der den Ländern Klarheit bei der Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollen schaffen sollte. Die VSMK hat unter Tagesordnungspunkt 7 die Bundesregierung auch gebeten, eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, „mit der die Länder das System verpflichtend einführen können“.
Doch schon im Dezember stellte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, auf Nachfrage der verbraucherpolitischen Sprecherin Karin Binder (Die Linke), erneut fest: „Mangels einer Einigung der Länder auf ein einheitliches Modell zur Transparenzmachung amtlicher Kontrollergebnisse sieht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz derzeit keine Perspektive für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung eines solchen Modells.“
Absatz 6 für den Paragraphen 40 ist derzeit auch nicht in Sicht.
So ist es nicht verwunderlich, dass im Wahljahr 2013 neue Vorstöße initiiert werden. Der Berliner Tagesspiegel berichtet heute von einer Einladung in das Verbraucherministerium Düsseldorf. Eine Bundesratsinitiative soll mit der neuen Gestaltungsmehrheit die Hygiene-Ampel doch noch bundesweit einführen.
Das Thema ist längst noch nicht vom Tisch. Die Industrie- und Handelskammer Hessen hat das Rumoren um einen neuerlichen Vorstoß zum Anlass genommen, am 01. Februar die Hygiene-Ampel als „Einbahnstraße für Gastronomie und Verbraucher zu bezeichnen.“ „Verbraucherschutz und Hygienepraxis haben bei hessischen Gastronomiebetrieben eine hohe Priorität. Sie sind die Basis des Geschäftsmodells und müssen nicht durch ein Siegel gekennzeichnet werden“, sagte Dr. Friedemann Götting-Biwer, Federführer Recht der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern.
Parallel zur Bundesratsinitiative wollen die hessischen Grünen auch in ihrem Bundesland, das in diesem Jahr den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz inne hat, einen Landesvorstoß wagen. Lucia Puttrich, Verbraucherschutzministerin in Hessen, bot als Vorsitzende der VSMK eine freiwillige Lösung an. Aber: „Die freiwillige Hygieneampel schafft keine Transparenz. Niemand wird seine schlechten Kontrollergebnisse freiwillig veröffentlichen“, kritisiert Martina Feldmayer, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen in Hessen.
Lesestoff:
Aigner will das LFGB für eine Landeslösung Hygiene-Ampel ändern
Anfang des Jahres hat auch der Gesundheitsdienst Basel-Stadt aus vorliegenden Kontrollergebnissen eine landesweite Einführung einer Hygiene-Kennzeichnung gefordert
Roland Krieg