Nichts Neues im Ampelstreit
Ernährung
Gastro-Ampel: Ehrlichkeitsmangel befördert Rechtsunsicherheit
Am Freitag war es wieder mal soweit. Ein Gericht hat den Kennzeichnungsversuch für den Hygienebericht gegen den Wunsch der Verbraucher gekippt.
Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes im Sinne von vier Gastronomiebetrieben gegen die „Gastro-Ampel“ in Nordrhein-Westfalen ist alles andere als neu.- Die Gründe für die Rechtsprechung als auch die Gegenargumente sind schon vielfältig in den Überschriften aufgetaucht. Solange sich nichts in Richtung eines wirklichen Vorbildes bewegt, wird sich an dem Streit nichts ändern. Und bewegen muss sich der Bund.
Insgesamt vier Betriebe haben gegen die Gastro-Ampel geklagt, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen seit einem Jahr in Bielefeld und Duisburg getestet wird. Hintergrund ist der Streit um die Kontrollberichte der Lebensmittelhygiene. Der Stadtteil Berlin-Pankow begann vor einigen Jahren mit „Schockbildern“, um die betroffenen Gastronomen zur Einhaltung der Hygiene zu bewegen. Leise Kontrollen, schweigend gezahlte Bußgelder und Lautlosigkeit über Schwarzschimmel, Gammelfleisch und E-Coli-Bakterien schützen schwarze Schafe und belasten ehrliche Betriebe.
Doch schwarze Schafe beschreiten den Rechtsweg und bekommen immer wieder Recht. Was durch öffentliche Kennzeichnung Transparenz für Verbraucher schaffen soll, deckt am Ende immer nur den Mantel des Schweigens über die schwarzen Schafe. Damit ist niemandem geholfen.
Das Gericht befand die Gastro-Ampel als unzulässig, weil es keine Rechtsgrundlage im Verbraucherinformationsgesetz für die Weitergabe der Einzeldaten gebe. „Dieses erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die beispielsweise in Statistiken enthalten sind“, schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW sieht in dem Urteil eine Vernachlässigung der Verbraucherinteressen. Die Gastro-Ampel gibt es mittlerweile auch als APP „und ebnet Restaurantbesuchern einen leichten und verständlichen Zugang zu amtlichen Kontrolldaten. Auch die Gastronomiebetriebe in den beteiligten Städten Duisburg und Bielefeld profitieren bei guter Bewertung von der Veröffentlichung.“
Kontrollbericht
Dänemark mit Pflicht zur Anbringung, Foto: roRo
Am Ende sind es mehr als 80 Punkte, die in die Gesamtbewertung einfließen. Angeblich weiß der Verbraucher aber nicht, warum das Restaurant schlecht bewertet wurde. Zwischen zu kleiner Dunstabzugshaube, einem formalen Mangel des Gastwirtes oder Schwarzschimmel im Lagerraum: Es gibt qualitative Unterschiede eines Mangels. Doch statt alles abzulehnen, wird nur der Schritt nach vorne Sicherheit bringen. Gegen Mängelwirte, für ordentliche Kaufleute und Verbraucher. In Dänemark gibt es diese Diskussion nicht. Ausführlich wird der Kontrollbericht öffentlich wie auf im Kopenhagener Einkaufszentrum ausgehängt. Ein Handschlag zwischen Anbieter und Verbraucher.
Roland Krieg; Foto: roRo