NRW-Strafanzeige gegen BDAV-Betriebsdaten

Ernährung

Abzocke mit Gastronomie-Kennzeichnung

Ab dem 01. Januar 2012 bekommen Gaststätten das von den Verbraucherschutzministern vereinbarte Kontrollbarometer, das die Einhaltung der Hygieneregeln bestätigt.
Seit einiger Zeit bekommen Gastwirte ein offiziell anmutendes Schreiben, bei dem Restaurants sich mit einer selbst vergebenen Kennzeichnung in eine Datenbank eintragen können. Die Firma „BDAV-Betriebsdaten Archiv“ aus Overath bei Köln verlangt nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Berlin 298,69 Euro für einen Jahreseintrag.

„Absurdes Anliegen“

Christoph Römer von der VZ Berlin: „Vom Wirt selbst vergebene Bewertungen sind vollkommen absurd. Sie parodieren das selbst geplante System einer unabhängigen Prüfung und einer leicht verständlichen Darstellung der Ergebnisse. Sowohl die Inhaber von Gastronomiebetrieben als auch die Verbraucher sollten um solche Bewertungssysteme einen großen Bogen machen.“
Die Firma ist bereits auf der schwarzen Liste des Deutschen Patent- und Markenamt (DPM) verzeichnet, weil sie im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen steht, die nicht vom DPM stammen.
Die Dehoga Hessen (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) weist darauf hin, dass keine Zahlungspflicht besteht. Bei weiteren Fragen könne man sich and die Rechtsabteilung der Dehoga wenden.
Am Freitag hat das Ministerium für Klima, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz aus Nordrhein-Westfalen nicht nur erneut vor der Firma gewarnt, sondern auch mitgeteilt, dass es Strafanzeige gegen den Geschäftsführer gestellt hat.

roRo

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