NRW-Strafanzeige gegen BDAV-Betriebsdaten
Ernährung
Abzocke mit Gastronomie-Kennzeichnung
Ab
dem 01. Januar 2012 bekommen Gaststätten
das von den Verbraucherschutzministern vereinbarte Kontrollbarometer, das die Einhaltung der Hygieneregeln bestätigt.
Seit
einiger Zeit bekommen Gastwirte ein offiziell anmutendes Schreiben, bei dem
Restaurants sich mit einer selbst vergebenen Kennzeichnung in eine Datenbank
eintragen können. Die Firma „BDAV-Betriebsdaten Archiv“ aus Overath bei Köln
verlangt nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Berlin 298,69 Euro für
einen Jahreseintrag.
„Absurdes Anliegen“
Christoph
Römer von der VZ Berlin: „Vom Wirt selbst vergebene Bewertungen sind vollkommen
absurd. Sie parodieren das selbst geplante System einer unabhängigen Prüfung
und einer leicht verständlichen Darstellung der Ergebnisse. Sowohl die Inhaber
von Gastronomiebetrieben als auch die Verbraucher sollten um solche
Bewertungssysteme einen großen Bogen machen.“
Die
Firma ist bereits auf der schwarzen Liste des Deutschen Patent- und Markenamt
(DPM) verzeichnet, weil sie im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und
-verlängerungen vor – teilweise irreführenden – angeboten,
Zahlungsaufforderungen und Rechnungen steht, die nicht vom DPM stammen.
Die
Dehoga Hessen (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) weist darauf hin, dass
keine Zahlungspflicht besteht. Bei weiteren Fragen könne man sich and die
Rechtsabteilung der Dehoga wenden.
Am
Freitag hat das Ministerium für Klima, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz aus Nordrhein-Westfalen nicht nur erneut vor der Firma gewarnt, sondern auch
mitgeteilt, dass es Strafanzeige gegen den Geschäftsführer gestellt hat.
roRo