Nussschokolade im Test

Ernährung

Nicht alle Nussschokoladen halten ihr Versprechen

Knackige Haselnüsse in cremiger Voll­milch­schokolade – Nuss­schokolade kann unwiderstehlich sein. Sie zählt zu den beliebtesten Schoko­laden­sorten der Deutschen. Die Stiftung Warentest hat 26 Nussschoko­laden geprüft: Schme­cken edle Markenschoko­laden besser als die vom Discounter? Sind Mineralöle, Pestizide, Schimmelpilzgifte oder Keime ein Problem? Stellen andere Nusssorten wie Mandeln und Erdnüsse ein Risiko für Allergiker dar?

Von den 26 getesteten Schokoladen mit ganzen oder gehackten Nüssen haben 9 „gut“ abgeschnitten. Davon glänzen vier Edelmarken sogar mit einem „sehr gut“ in der sensorischen Beurteilung. Sie sind zwar eher teuer, dafür aber ein Genuss. Aber auch die Schokoladen einiger günstiger Anbieter sind „gut“, 10 sind „befriedigend“ und 4 „ausreichend“.

Für Nussschokolade ist der Nussanteil nicht vorgeschrieben. Während die eine zu 31 Prozent aus ganzen Haselnüssen besteht, gibt es bei einer anderen nur 9 Prozent Nussstückchen.

Was den Testern aber gar nicht schmeckt, sind falsche Angaben auf den Etiketten: Wer 18 Gramm Haselnüsse verspricht, darf nicht nur 13 Gramm untermischen. Wird „natürliches Aroma“ auf der Verpackung angegeben, dürfen keine chemisch hergestellter Aromastoffe enthalten sein. Bei „Vanilleextrakt“ ist synthetisches Vanillin tabu. Auch nicht in Ordnung ist es, wenn die deklarierten Zucker mengenmäßig nicht zum tatsächlichen Zuckergehalt passen.

XXXXXX XXXXX, Rapunzel und Kaufland schneiden im Test von 26 Nussschokoladen nur „mangelhaft“ ab. Ihre Kennzeichnung ist irreführend, sie täuscht die Verbraucher. Die Schokoladen hätten deshalb so nicht verkauft werden dürfen.

Ab heute ist das Dezember-Heft im Handel.

Stiftung Warentest (Text und Bild)

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Nachtrag am 14.01.2014: Nachdem Ritter Sport gegen die Stiftung Warentest eine einstweilige Verfügung gegen das Testurteil erließ, legten die Tester Widerspruch ein, der vom LAndgericht München abgelehnt wurde.

Nachtrag am 10.09.2014: Oberlandesgericht München bestätigt das Urteil im Sinne von Ritter Sport.

roRo

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