Nutella-Etikett führt Verbraucher in die Irre
Ernährung
Verschiedene Grundbezugsmengen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) in zweiter Instanz Recht gegeben. Der vzbv klagte gegen das Ferrero-Etikett auf dem Nutella-Glas. Die Verbraucherschützer hatten unterschiedliche Grundangaben für die Vitamin- und Nährwertangaben ausgemacht. Dadurch werden die Vitaminangaben unnatürlich erhöht.
Nur mit Taschenrechner nachvollziehbar
Das Etikett zeigt die Nährwertangaben wie Fett und Kohlenhydrate bezogen
auf eine Portionsgröße von 15 Gramm an. Die von Vitaminen werden hingegen auf
den Basiswert von 100 Gramm bemessen und angezeigt. Dadurch ergeben sich die
stark voneinander abweichenden Prozentangaben in der jeweils rechten Spalte auf
dem Etikett. Der flüchtige Leser erkennt einen Fettanteil von sieben Prozent
und einen Gehalt an Vitamin E in Höhe von 78 Prozent. Das sich die Bezugsgröße
um den Faktor sieben unterscheidet, erschließt sich erst beim Nachrechnen.
Der vzbv hält das Etikett für Irreführend, weil der Vitamingehalt viel
niedriger als gedacht ist, erläuterte vzbv-vorstand Gerd Billen.
Dem konnte das Oberlandesgericht folgen. Vitamin- und Nährwertangaben
müssen so gestaltet sein, dass sie der Kunde in der Einkaufssituation auch
verstehen kann. Die Verbraucher prüfen eher die Tabelle und nicht die
Bezugsgröße.
Lesestoff:
Oberlandesgericht Frankfurt/Main Az.: 6 U 40/11. Noch nicht rechtskräftig
roRo; Foto: vzbv