Nutella-Etikett führt Verbraucher in die Irre

Ernährung

Verschiedene Grundbezugsmengen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) in zweiter Instanz Recht gegeben. Der vzbv klagte gegen das Ferrero-Etikett auf dem Nutella-Glas. Die Verbraucherschützer hatten unterschiedliche Grundangaben für die Vitamin- und Nährwertangaben ausgemacht. Dadurch werden die Vitaminangaben unnatürlich erhöht.

Nur mit Taschenrechner nachvollziehbar

Das Etikett zeigt die Nährwertangaben wie Fett und Kohlenhydrate bezogen auf eine Portionsgröße von 15 Gramm an. Die von Vitaminen werden hingegen auf den Basiswert von 100 Gramm bemessen und angezeigt. Dadurch ergeben sich die stark voneinander abweichenden Prozentangaben in der jeweils rechten Spalte auf dem Etikett. Der flüchtige Leser erkennt einen Fettanteil von sieben Prozent und einen Gehalt an Vitamin E in Höhe von 78 Prozent. Das sich die Bezugsgröße um den Faktor sieben unterscheidet, erschließt sich erst beim Nachrechnen.
Der vzbv hält das Etikett für Irreführend, weil der Vitamingehalt viel niedriger als gedacht ist, erläuterte vzbv-vorstand Gerd Billen.
Dem konnte das Oberlandesgericht folgen. Vitamin- und Nährwertangaben müssen so gestaltet sein, dass sie der Kunde in der Einkaufssituation auch verstehen kann. Die Verbraucher prüfen eher die Tabelle und nicht die Bezugsgröße.

Lesestoff:

Oberlandesgericht Frankfurt/Main Az.: 6 U 40/11. Noch nicht rechtskräftig

roRo; Foto: vzbv

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